Im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen fand heute die erste konstituierende Sitzung des Seniorenbeirates statt.
Themenschwerpunkte der heutigen Sitzung waren der Musterheimvertrag und das Bundesheimvertragsgesetz. Bundesministerin Dr. Elisabeth Sickl betonte, dass Pflegeheime zwar in die Zuständigkeit der Länder fallen, der Bund jedoch die Heimbewohnerinnen und -bewohner zivilrechtlich in ihrer Wahrung und Sicherung der Würde und Persönlichkeitsrechte unterstützen und die Einklagbarkeit der Rechte von Senioren gegenüber den Pflegeheimbetreibern einführen wolle.
Der Muster-Vertrag wurde vom BMSG fertiggestellt. Er wird in Kürze über Internet abrufbar sein und in gedruckter Form der Öffentlichkeit übergeben werden.
Auf die hohe Bedeutung der älteren Generation für unsere Gesellschaft verwies Sickl in ihrer Begrüßungsansprache zur ersten Sitzung des Bundesseniorenbeirates unter ihrem Vorsitz. Das aktive Älterwerden zu fördern, sei ihr Ansatz einer „modernen Seniorenpolitik“ betonte Sickl.
Mit der Novelle des Bundes-Seniorengesetzes im April 2000 ressortiert der Bundesseniorenbeirat nun zum Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen und der „Österreichische Seniorenrat“ ist in Senioren-Angelegenheiten den anderen gesetzlichen Interessensvertretungen gleichgestellt. Die gesetzliche Verankerung der Interessenvertretung von Menschen der 3. Lebensphase sei eine bahnbrechende Pionierleistung Österreichs, sagte Sickl.
Dass auf keinen Fall in bestehende Pensionen eingegriffen werde, wurde von der Bundesministerin im Rahmen der Sitzung des Bundesseniorenbeirates noch einmal klargestellt.