ÖAR fordert gesicherte Pflegequalität und ein leistbares Pflegesystem
Seit Tagen überschlagen sich beim Thema „Pflegenotstand“ Medienberichte mit unterschiedlichsten Lösungsvorschlägen, die allesamt eher als chaotische Schnellschüsse denn als brauchbare Ideen gewertet werden müssen.
„Was mich am meisten bei der aktuellen Diskussion um den Pflegenotstand stört, ist, dass man so tut, als handle es sich dabei um eine plötzliche Katastrophe – dabei war es schon lange vorhersehbar, dass diese Probleme auf uns zukommen werden; sie sind sowohl demografisch als auch wirtschaftlich berechenbar und waren daher vorherzusehen,“ wundert sich Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR.
Primär ist es jedoch dem ÖAR-Präsidenten einmal mehr wichtig festzustellen, dass in den aktuellen Diskussionen zwar von Pflegeleistungen gesprochen wird, jedoch damit sehr oft Leistungen der Hauskrankenpflege, also der medizinisch-pflegerischen Handreichungen gemeint sind.
Dies ist dann von Relevanz, wenn man etwa eine rund-um-die-Uhr-Versorgung bedenkt: dazu zählt u.a. auch sehr häufig Verbandswechsel oder Wundpflege, um nur zwei Beispiele zu nennen. Dies wird unter Hauskrankenpflege eingeordnet; laut Gesetz ist aber das Pflegegeld ein Beitrag, um pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten; diese Leistungen sind im Gesetz klar definiert. Dennoch wird Pflegegeld auch für Leistungen der Hauskrankenpflege verwendet, was an und für sich gesetzwidrig ist.
Die ÖAR fordert: Das Pflegegeld darf in seiner Intention nicht verwässert werden – es ist zur flexiblen Handhabung der Anspruchsberechtigten gedacht, um „pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzudecken“, so der Gesetzesterminus.
Die Regierung ist aufgefordert, sich intensiv, lösungsorientiert, und raschest mit diesen Problemen auseinanderzusetzen und vor allem das Thema nicht für den kommenden Wahlkampf zu missbrauchen. Es müssen Lösungen gefunden werden, die den medizinisch-pflegerischen Betreuungsbedarf für Alle leistbar machen und den qualitativen Anspruch sicherstellen.
Gstettner Mrlene,
21.08.2006, 14:00
Stellungnahme zum Lehrberuf Altenbetreuung und Behindertenbetreuung.
Ich begrüße die Überlegungen Ausbildungen in der Altenbetreuung und Behindertenbetreuung durch einen Lehrberuf zugänglich zu machen. Sicher ist es notwendig die Rahmenbedingungen und Ausbildungsziele gut vorzubereiten.
Insbesondere im ländlichen Bereich ist es vielen Personen nicht möglich eine schulische Ausbildung im Bereich der Alten- und Behindertenbetreuung zu machen. Im Burgenland gibt es eine einzige Schule, die bis zu 200 km entfernt. ist. Diese schulische Ausbildung von 2 oder 3 Jahren ist zeitlich durch Praktika in den einzelnen Einrichtungen ergänzt. Dies bedeutet, dass Schülerinnen die Hälfte der Ausbildungszeit in Einrichtungen arbeiten, die wiederum über das ganze Land verteilt sind. Die Praktika dauern in der Regel 3 Monate, in dieser Zeit erhalten die Praktikanten keine finanzielle Entschädigung. Vielfach ist es notwendig in der Hauskrankenpflege, dass sie einen eigenen PKW besitzen.
Die Ausbildung muss von den Schülern zu Gänze selbst finanziert werden. Die entsprechende Unterkunft am Ausbildungsort ist eine finanzielle Belastung. Vorteile eine Lehrausbildung sind daher, das die Einrichtung sich den Lehrling aussuchen kann und der Lehrling über die gesamte Dauer der Lehre in der Einrichtung integriert ist
Es besteht zwischen Ausbildner und Auszubildende ein Lehrvertrag, der dem Lehrling Rechtssicherheit gewährt Arbeitsrecht.
Eine Lehre bedeutet auch eine eigene Sozialversicherung, Krankenversicherung und Erfüllung von Zeiten für die Pension, sowie ein eigenes Einkommen. Über die Lehre fallen unnötige Wartezeiten für den Einstig im Sozialberuf weg.
Insbesondere für Schulabbrecher aus den höheren Schulen ist die Möglichkeit eine Lehre im Sozialbereich zu machen, eine gute Alternative zur schulischen Ausbildung. Viele junge Leute sind schulmüde und möchten sich im beruflichen Alltag bewähren. Angeboten von Ausbildungsmöglichkeit sind wenig vorhanden.