Das Verbot des Vermögenszugriffs müsse auch für Menschen mit Behinderung gelten, die stationär bzw. in Tageseinrichtungen oder ambulanter Pflege betreut werden, auch wenn es sich um keine Pflegeeinrichtungen im engeren Wortsinn handelt.
In einem weiteren Antrag der Liste Pilz fordert Daniela Holzinger-Vogtenhuber, dass behinderte Menschen im Zuge der beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses nicht benachteiligt werden (87/A(E)).
Das Verbot des Vermögenszugriffs müsse auch für Menschen mit Behinderung gelten, die stationär bzw. in Tageseinrichtungen oder ambulanter Pflege betreut werden, auch wenn es sich um keine Pflegeeinrichtungen im engeren Wortsinn handelt.
Seit der Antragsstellung sei der Vermögenszugriff in fünf Bundesländern nicht mehr möglich, sagte Holzinger-Vogtenhuber heute im Sozialausschuss. Sie appellierte dennoch an die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein, sich dafür einzusetzen, dass die übrigen vier Länder dem Beispiel folgen.
Dies sei bereits im Laufen, sagte Michael Hammer (ÖVP) und beantragte daher die Vertagung. Birgit Sandler (SPÖ) gab zu bedenken, dass die Gemeinden nicht auf den entstehenden Kosten sitzenbleiben.