Pflegescheck kommt doch nicht

Die heftigen Reaktionen der pflegebedürftigen Menschen, die gegen die Umwandlung eines Teiles des Pflegegeldes in sogenannte Pflegeschecks protestierten, zeigte Erfolg.

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Wie aus dem Sozialministerium verlautet, beruhen die Pressemeldungen, wonach 15 Prozent des Pflegegeldes zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen im Pflegebereich verwendet werden sollten, auf Vorschlägen, die Sozialministerin Hostasch selbst strikt ablehnt.

Hostasch lege zwar besonderen Wert auf die Qualität der Pflegeleistungen, doch solle jedem die Wahlmöglichkeit weiterhin offen stehen. Nicht zuletzt deshalb sei im Entwurf zur Neuregelung des Bundespflegegeldgesetzes die Reduktion der notwendigen Pflegestunden in Stufe 4 von 180 auf 160 Stunden vorgesehen. Die Betroffenen sollen damit die Möglichkeit erhalten, sich mehr professionelle Hilfe als bisher zukaufen zu können.

Der im „Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung“ vorgesehene „verstärkte Einsatz von Pflegegeld zur Schaffung zusätzlicher regulärer Arbeitsverhältnisse“ sei nur insofern relevant, als dadurch „die zweckentsprechende Pflege durch Angehörige nicht gefährdet wird“, betont das Sozialministerium gegenüber der Interessenvertetung der behinderten und pflegebedürftigen Menschen.

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