Pflicht-Sound für Elektroautos

Lautlose Elektroautos gefährden insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen. Zum Schutz der Fußgänger verordnet die Europäische Union ab 1. Juli 2019 bis zu einem Tempo von 20 km/h ein Warngeräusch.

Elektrofahrzeug an Elektrotankstelle
BIZEPS

Nach der Verordnung Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates muss in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal (Acoustic Vehicle Alerting Systems, kurz AVAS) installiert sein.

Allerdings folgt der Stichtag für sämtliche neu zugelassenen elektrifizierten Pkw erst zwei Jahre später. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert, AVAS sofort in alle Fahrzeuge einzubauen.

Blinde und sehbehinderte Menschen sind im Verkehr auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen. Aber auch für Kinder, Radfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko.

Deshalb hat der DBSV zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai eine bundesweite Aktion gestartet. Unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ wird in vielen deutschen Städten auf die Gefahren lautloser Fahrzeuge hingewiesen.

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