Unvorhersehbar und überfallsartig wurde durch den Nationalrat Mitte Juli im Rahmen der 53. ASVG-Novelle beschlossen, daß der Kostenersatz für Wahlarzthilfe auf 80% des bisherigen Betrages gesenkt wird.

Unvorhersehbar und überfallsartig wurde durch den Nationalrat Mitte Juli im Rahmen der 53. ASVG-Novelle beschlossen, daß der Kostenersatz für Wahlarzthilfe auf 80% des bisherigen Betrages gesenkt wird.
Diese Gesetzesänderung hat zur Folge, daß auch die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen durch die Gebietskrankenkasse seit 1. August 1996 nur noch mit 80% des Kassentarifes erfolgt.
Die Dipl. Physiotherapeuten sind seit dem Bekanntwerden dieser gesetzlichen Maßnahmen bemüht, die zuständigen Stellen von der unsozialen Härte dieses Gesetzes zu überzeugen.
Es wäre daher wichtig, die zuständige Gebietskrankenkasse, das Sozialministerium sowie sonstige öffentliche Stellen und die Sozialombudsmänner über die untragbare soziale Belastung durch die 53. ASVG – Novelle zu informieren und insbesondere die persönliche finanzielle Zusatzbelastung darzulegen.
Durch Erschwerung der Inanspruchnahme physiotherapeutischer Hilfe können sich körperliche Beschwerden verschlechtern. Abgesehen davon, daß dies vor allem für den Patienten unangenehm ist, würde es für den Staat bedeuten, daß er für noch höhere Kosten durch notwendige Spitalsaufenthalte der Betroffenen aufkommen muß.