PID hat auch in Deutschland Zukunft – aber welche?

Oliver Tolmein analysiert ausführlich den Beschluss des Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik.

Oliver Tolmein
Tolmein, Dr. Oliver

„Nein, es kam nicht wie es kommen musste; aber es kam, wie es seit geraumer Zeit abzusehen war: Die Präimplantationsdiagnostik ist in Zukunft in Deutschland grundsätzlich erlaubt und tatsächlich nur in einigen Fällen verboten – auch wenn die offizielle Lesart behauptet, das Verhältnis Verbot/Erlaubnis wäre genau andersherum“, schreibt der Hamburger Fachanwalt für Medizinrecht.

In seinem Blog für die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommt Tolmein zu der Einschätzung: „Faktisch ist mit diesem Beschluss des Bundestages die vor Jahren beschlossene Abschaffung der embryopathischen und eugenischen Indikation im § 218 StGB für den Bereich der Reproduktionsmedizin rückgängig gemacht worden. Es ist damit nunmehr in einem Gesetz anerkannt, dass bei Embryonen wegen Besonderheiten, die eine Behinderung ausmachen können, unterschieden und benachteiligt werden darf. Das ist für das Bemühen Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen zurückzudrängen ein deutlicher Rückschlag. Wie schwer er tatsächlich ist, das wird auch davon abhängen, wie die neue Regelung in die Praxis umgesetzt werden wird und ob die Tendenz, wie sie sich in manchen anderen Ländern zeigt auch in Deutschland Raum greift, dass sich die Anwendungsmöglichkeiten der PID immer weiter ausdehnen.“

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