Ashley im Buggy

Pillow Angel. Stellt Menschwürde in Frage.

Das groteske Experiment könnte aus einem Science Fiction Roman stammen oder erinnert an die längst überholt geglaubte NS- Zeit, in der mit behinderten Kindern menschenverachtende Versuche praktiziert worden sind.

Das Wachstum der neunjährigen Ashley aus Seattle wurde durch eine Hormonbehandlung sowie der operativen Entfernung der Gebärmutter und der Brustknospen eingefroren. Der Pillow Angel, wie Ashley von ihren Eltern genannt wird soll im Status eines Sechsjährigen pflegeleicht und ewig Kind bleiben. Amerika, so könnte man glauben, ist weit entfernt. Österreich ist ganz anders.

Doch als der Fall „Ashley“ dieser Tage in Willkommen Österreich zur Diskussion gestellt wurde, zeigten Anrufer durchwegs Verständnis für das Handeln der Ärzte. Professor Huber, Leiter der Ethikkommission der Bundesregierung, verurteilte die medizinische Vorgangsweise in der TV-Sendung wies aber darauf hin, dass in letzter Konsequenz die Entscheidung bei den Eltern liegt Körtner vom Institut für Ethik und Recht ist jedoch anderer Meinung: „Körperliche Unversehrtheit ist Menschenrecht.

Dies umschließt auch die körperliche Entwicklung“ (Mittagsjournal am 05.01.2007). Das Elternrecht muss wohl dort seine Grenzen haben, wo die Würde des Kindes verletzt wird. Ashley wird in der wissenschaftlichen Diskussion aber sogar jegliches Recht auf Menschenwürde abgesprochen, dazu reiche ihr kognitives Empfinden nicht aus (George Dvorsky, Direktor des Institute for Ethics and Emerging Technologies).

Mit diesem tiefen Zynismus wird der Wert behinderten Lebens generell in Frage gestellt. Mit der Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung, unabhängig von der Art und dem Ausmaß der Behinderung, soll in Österreich sichergestellt werden, dass derartige Menschenrechtsverletzungen nicht vorkommen.

Wer die Augen nicht verschließt, muss jedoch feststellen, dass heute schon moralisch grenzwertige Praktiken in Alters- und Pflegeheimen zum Alltag gehören: Allzu mobile und redselige Patienten werden durch Medikamente ruhig gestellt, Windeln werden eingesetzt um mühsame Klogänge zu vermeiden, durch Dauerkatheder wird das mehrmalige Kathedern am Tag vermieden, eine Magensonde wird dort gesetzt, wo zeitaufwändige Essensgaben notwendig wären. Der Patient soll möglichst pflegeleicht und zeitunaufwändig sein.

80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden in Österreich zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Die Leistung pflegender Angehöriger – zumeist Frauen – ist beachtlich und bleibt trotzdem zumeist unbedankt. Auf eigene berufliche Karrieren wird verzichtet, der körperliche und psychische Einsatz reicht oft bis an die Grenzen des eigenen Burn-Outs.

Der Wunsch seinen Angehörigen möglichst pflegeleicht zu erhalten – selbst, wenn dazu wie im Fall Ashley bedenkliche medizinische Eingriffe notwendig sind – zeugt von der mangelnden Unterstützung pflegender Angehöriger.

iEs muss daher die Aufgabe der Gesellschaft und der Politik sein, würdige Rahmenbedingungen für Gepflegte und Pflegende zu schaffen. Die neue Bundesregierung hat sich im Bereich der Pflege viel vorgenommen. Zentrale Aufgabe wird es sein, eine 24-stündige Pflege durch familienentlastende Maßnahmen abzusichern.

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