Plumper Versuch, um ärztliche Honorare aufzufetten
Ärztekammer-Präsident Dr. Otto Pjeta brachte gestern in seiner über APA-OTS verbreiteten Presseaussendung die an sich begrüßenswerte Einführung der Sterbekarenz in einen völlig unqualifizierten Zusammenhang mit einer seiner Meinung nach notwendigen Reform des Pflegegeldes.
Für die ÖAR als Dachorganisation der österreichischen Behindertenverbände ein plumper Versuch, um ärztliche Honorare aufzufetten. Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR dazu: „Das Pflegegeld ist für behinderte Menschen aus der grundsätzlichen Idee heraus eingeführt worden, um ihnen zu helfen, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben führen zu können. Nach eigenem Ermessen können Pflegegeld-BezieherInnen mit dem Zuschuss des Pflegegeldes Assistenzleistungen in Anspruch nehmen. Als ÖAK-Präsident müsste Pjeta dieses Gesetz und seine Idee dahinter eigentlich kennen. Daher ist es völlig unverständlich, dass Pjeta hier ausschließlich die Ärzte für seine Argumentation ins Spiel bringt.“
Das Pflegegeldgesetz ist auch in Zusammenhang mit Artikel 7 (Abs. 2) der Österreichischen Bundesverfassung zu sehen, in der es heißt: „Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Bund, Länder und Gemeinden haben dafür Sorge zu tragen, daß die gleichberechtigte Teilnahme behinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens gewährleistet ist“.
Nicht das Pflegegeld ist ein Auslaufmodell, sondern der ÖÄK-Präsident, so Riha abschließend.