Kommunikation ist ein Menschenrecht

Um ihre massive Forderung nach der Verankerung der Rechte gehörloser Menschen im ORF-Gesetz zu untermauern, brachte SPÖ-Behindertensprecherin Brunhilde Plank heute einen Entschließungsantrag im Nationalrat ein. Ihre Forderungen: Ausweitung der Untertitelung auf möglichst alle Bereiche des TV-Programms: „Hier muss konsequent festgesetzt werden, zu welchen Prozentsätzen und bis wann die Untertitelung ausgebaut wird. Ausreden wie zuletzt, dass ohnehin 10 Prozent untertitelt würden, darf es nicht mehr geben.
Mindestens eine Zeit-im-Bild-Sendung muss gebärdengedolmetscht werden.“ Für die kleinen Zuseher, die noch nicht so gut lesen können, fordert Plank mindestens eine Kindersendung wöchentlich zu dolmetschen. „Für Kinder ist es ganz besonders wichtig, dass sie in ihrer Sprache, der Gebärdensprache, sicher kommunizieren können.“
Erste positive Anzeichen sieht die Abgeordnete darin, dass die heutige Nationalratssitzung in Gebärdensprache übersetzt wird: „Die selbstverständliche Teilnahme Gehörloser an allen Bereichen des Lebens muss gewährleistet werden. Das Recht auf Kommunikation ist ein Menschenrecht.“
Weiters drängt die Abgeordnete auf eine Integration behinderter Menschen in allen Bereichen des ORF: „Das beginnt beim barrierefreien Zugang zu Landesstudios, geht über die Präsenz am Bildschirm bzw. die Ausstrahlung eines eigenen Magazins und endet bei der Entsendung von Vertretern in die Entscheidungsgremien,“ so Plank, „Integration muss auf allen Ebenen selbstverständlich sein.“