"Das ist die Nagelprobe für Bundesminister Haupt, sein Versprechen, für behinderte Menschen da zu sein, einzuhalten", stellte SP-Behindertensprecherin Brunhilde Plank heute anlässlich der Beratungen zur ASVG-Novelle im Sozial-Ausschuss fest.

„Behinderte haben derzeit keine freie Arztwahl. Sie finden keine geeignete Praxis, die barrierefrei zugänglich ist und müssen auf Spitalsambulanzen ausweichen, wo dann die Ambulanzgebühr anfällt. Insbesondere auf dem Land führt das zu unerträglich langen Wegstrecken. Das ASVG sichert das Recht zu, innerhalb eines Einzugsbereiches die Auswahl zwischen mindestens zwei Ärzten zu haben. Die Einführung von Gruppenpraxen ist eine historische Chance, allen Menschen den Zugang zu ihrem Arzt zu garantieren.“
Plank fordert, dass Kassenverträge nur mit behindertengerecht eingerichteten Gruppenpraxen im Sinne der ÖNORM 1600 geschlossen werden. Der behindertengerechte Ausbau muss ein Kriterium zur Vergabe von Kassenverträgen im Rahmen des Stellenplans sein, die vorgesehene Evaluierung in Fünf-Jahres-Abständen müsse auch die Barrierefreiheit erfassen.
Plank: „Nur wenn diese Forderungen in der 58. Novelle des ASVG erfüllt werden, wird dem Art. 7 der österreichischen Bundesverfassung Genüge getan, der die Benachteiligung von behinderten Menschen verbietet.“