Plassnik: „Volle, gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“

Außenministerin zur Genehmigung der UNO-Behindertenkonvention durch den Ministerrat

Ursula Plassnik
BMEIA

„Weltweit gibt es 600 Millionen Menschen mit Behinderungen. Jeder einzelne von ihnen hat das Recht, als gleichwertiger Teilhaber in der Mitte unserer Gesellschaft zu leben. Mit der UN-Behindertenkonvention erhalten sie ein Rechtsinstrument, das sie im Kampf um ihre Rechte entscheidend weiterbringt“, so Außenministerin Ursula Plassnik anlässlich des heutigen Beschlusses des Ministerrates, die UNO-Behindertenkonvention dem Parlament zuzuleiten.

Die Behindertenkonvention ist ein umfassender, universeller Menschenrechtsvertrag. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu allen bestehenden Menschenrechten, in allen Lebensbereichen, zu ermöglichen. „Menschen mit Behinderung dürfen nicht ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Sie verdienen Respekt, Verständnis und Unterstützung“, so die Außenministerin.

Plassnik hob hervor, dass die Konvention mit einem speziellen Artikel zur internationalen Zusammenarbeit auch eine starke entwicklungspolitische Komponente hat, wodurch sie die Zielsetzungen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit unterstreicht. „Österreich war eines der ersten Länder, das ausdrücklich einen Schwerpunkt auf Menschen mit Behinderungen in seiner Entwicklungszusammenarbeit verankert hat. Menschen mit Behinderung sind die schwächsten Glieder jeder Gesellschaft. Ihnen muss unsere besondere Aufmerksamkeit gelten, denn sie sind oft die ersten Verlierer im Kampf ums tägliche Überleben“, so die Außenministerin.

Die UNO-Behindertenkonvention wurde 2002 bis 2006 von allen UNO-Mitgliedsstaaten verhandelt, wobei Österreich insbesondere während seines EU-Vorsitzes 2006 in der Endphase der Verhandlungen einen entscheidenden Beitrag leistete. Die Konvention wurde am 13. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung angenommen und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Da sie EU-Recht berührt, muss sie auch von der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Dazu die Außenministerin: „Österreich setzt sich energisch für eine rasche Ratifizierung durch die Kommission und alle EU-Mitgliedstaaten ein“.

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