Plastikstrohhalmverbot – Ausnahmebestimmung für behinderte Menschen dringend notwendig

Ab Juli 2021 wird im Zuge der EU-Einwegplastik-Richtlinie der Verkauf von Plastikstrohhalmen verboten. Dadurch fällt für viele Menschen mit Behinderungen eine wichtige Trinkhilfe alternativlos weg. Es ist dringend notwendig, diese Problematik bei der österreichischen Umsetzung der EU-Richtlinie zu berücksichtigen.

Frau trinkt mit Plastikstrohhalm
Andrea Piacquadio von Pexels

Wie bereits berichtet gibt es derzeit keine kunststofffreie Strohhalm-Alternative auf dem Markt, die alle Eigenschaften des herkömmlichen Plastikstrohhalms ersetzen kann.

Für viele behinderte Menschen sind aber genau diese Eigenschaften notwendig, um selbstständig und gefahrlos trinken zu können.

Nationale Umsetzung der EU-Einwegplastik-Richtlinie

Die 2019 beschlossene EU-Einwegplastik-Richtlinie untersagt den Verkauf von Plastikstrohhalmen und anderen Einwegplastikprodukten ab Juli 2021. Um diese Vorgabe nicht zu verletzen und keine Bestrafung durch die EU zu riskieren, muss Österreich das Verbot in nationales Recht umsetzen. Dies ist in nächster Zeit zu erwarten

Behinderte Menschen üben Kritik

Behinderte Menschen kritisieren, dass mit diesem Verbot, wie so oft, ihre Belange nicht berücksichtigt werden.

Der schottische Aktivist Jamie Szymkowiak argumentiert, dass behinderte Menschen in eine problematische Situation gebracht werden, da sie nun zum Umweltsünder würden, wenn sie weiterhin Plastikstrohhalme forderten, obwohl sie auf diese angewiesen sind.

Er plädiert dafür, dass behinderte und nichtbehinderte Menschen beim Umweltschutz zusammen helfen. Die Entwicklung von flexiblen, plastikfreien Strohhalmen sollte von Unternehmen und Staaten vorangetrieben werden. Er selbst ist Teil einer Kampagne, die sich dafür einsetzt, dass Plastikstrohhalme erst verboten werden, wenn eine gleichwertige Alternative gefunden ist.

Die deutsche Bloggerin Tanja Kollodzieyski schreibt in einem Erfahrungsbericht, dass manche Gastronomiebetriebe nun gänzlich auf Strohhalme verzichteten. Für die meisten Menschen macht das keinen maßgeblichen Unterschied.

Für Menschen, die aber auf diese Trinkhilfe angewiesen sind, geht dadurch ein großes Stück Freiheit verloren, da sie stets einen eigenen Strohhalm bei sich haben müssen, um sicher sein zu können auch etwas trinken zu können. Sie fühlt sich in einem Dilemma, da ihr einerseits die Problematik von Umweltverschmutzung bewusst ist, sie anderseits aber nicht auf einen Strohhalm verzichten kann.

BIZEPS-Leserin Katharina Praniess kommentiert:

Ich habe bereits alle unterschiedlichen Materialien von Strohhalmen ausprobiert und habe festgestellt, dass es mir aufgrund meiner Mundmotorik nur möglich ist, mit Plastikstrohhalmen zu trinken …

Für mich persönlich wäre dieser Schritt ein großes Desaster und würde bedeuten, dass eine Flüssigkeitszufuhr zukünftig für mich sehr eingeschränkt sein wird!

Lösungsansätze

Die EU-Einwegplastik-Richtlinie sieht vor, dass Plastikstrohhalme zu medizinischen Zwecken weiterhin verkauft werden können. Das bedeutet, dass beispielsweise Apotheken in Österreich diese weiterhin anbieten könnten. Diese Ausnahme müsste im österreichischen Recht festgelegt werden.

Die Frage, die eine solche Regelung mit sich bringt, wäre allerdings, ob und wenn ja, an welche Voraussetzungen die Abgabe von Plastikstrohhalmen künftig gekoppelt wäre. Eine mögliche Problematik wäre außerdem, dass durch die Klassifizierung als Medizinprodukt der Preis enorm steigen könnte.

In Großbritannien, wo es bereits ein nationales Gesetz zum Einwegplastik-Verkauf gibt, reichen die Ausnahmeregelungen weiter. Hier ist es beispielsweise möglich, dass in der Gastronomie Plastikstrohhalme auf Nachfrage ausgehändigt werden. Sie dürfen nur nicht sichtbar gelagert werden und nicht zur freien Entnahme zur Verfügung stehen.

Ausnahmeregelung in Österreich dringend erforderlich

Großbritannien ist aufgrund des EU-Austritts nicht mehr an die EU-Einwegplastik-Richtlinie gebunden. Es wird zu prüfen sein, ob derartige Regelungen auch in Österreich möglich wären. Eine Ausnahmeregelung ist jedenfalls dringend notwendig.

Diese sollte Menschen mit Behinderungen einen möglichst einfachen und leistbaren Zugang zu flexiblen Plastikstrohhalmen ermöglichen, wenn sie darauf angewiesen sind.

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16 Kommentare

  • Ich finde das mit dem Plastik Strohhalm Problem voll Scheiße weil ich kann durch meine Behinderung nur mit Strohhalm trinken ab wann wird das dann in Bayern so sein das es keine Plastik Strohhalme mehr gibt?

  • Ich frage mich, ob auch mit einer Ausnahme-Regelung noch genug „herkömmliche“ Strohhalme produziert werden / es sich für die Produzenten überhaupt noch lohnt, welche herzustellen bzw ob der Preis trotzdem in die Höhe schießen wird (ein Massenartikel wird plötzlich zur Ausnahme, Skaleneffekte bei der Massenproduktion brechen weg etc.)

  • Statt Design4all zu fordern, gibt es schon wieder den Reflex der Rückwärtsgewandtheit bei Behindertenorganisationen, in Form von angestrebten Insellösungen.

    • Am Design4All, also Lösungen die umweltfreundlicher sind und alle Anforderungen erfüllen wird ja seit einiger Zeit getüftelt, noch gibt es diese aber nicht. In der Zwischenzeit wollen/müssen Menschen die darauf angewiesen sind aber trotzdem trinken.

    • @Markus Ladstätter: Das ist richtig, trotzdem erkenne ich keine systematische Vorgehensweise der Behindertenorganisationen (auch Bizeps). Weshalb wird z.B. nicht die Forderung erhoben, dass dies bei Produkttests einbezogen wird.
      Interessant ist zudem, dass Behindertenorganisationen sich wenig in die Debatten einbringen und ausschließlich reagieren statt zu agieren.

    • Ich glaube ich verstehe was sie meinen. Sie hätten gerne, dass auch mehr über Themen berichtet wird, an denen gearbeitet wird?

    • Unter anderem wäre dies wichtig. Ebenso wäre es wichtig, die auf dem Konzept der Integration basierenden Denkstrukturuen der Behindertenorganisationen zu überdenken, dies betrifft auch das leidige Konzept der „Bewusstseinsbildung“. Es wäre die Aufgabe, auch von Bizeps, sich einzubringen, im Sinne von Design4all und von Anfang an.
      Wie sollen denn diese Ausnahmen für Trinkhalme realisiert werden? Müssen dann die Halme in der Apotheke besorgt werden bzw. ein Rezept ausgestellt werden? Dies ist Paternalismus in Reinform.

    • Wir bringen uns bei vielen Sachen ein, überall geht es aber leider verständlicherweise allerdings auch nicht. Deswegen produzieren wir auch selbst keine Trinkhalme. Auch wir haben nur gewisse zeitliche Möglichkeiten. Das heißt aber nicht, dass wir Themen nicht zumindest mit Artikel unterstützen.

    • Wenn einbringen nur in Artikeln besteht, die lediglich von der immer gleichen Personengruppe gelesen wird, und dies erst dann, wenn alle Entscheidungen gefallen sind, habe ich wenig Hoffnung. Man beschränkt sich auf Apelle und Bitten, letztlich sind diese aber nur ein Sturm im Wasserglas.
      Es fehlt an einer konsequenten Rechtsdurchsetzung, solange diese nicht erfolgt, werden behinderte Menschen weiter behindert und nicht ernst genommen.

  • ich bin dringend auf die kunststoff-trinkhalme angewiesen. ohne diese kann ich keine flüssigkeit zu mir nehmen. auch nicht mit den plastik-silikon-dingern. als alternative müsste ich flüssigkeit über eine nasensonde zu mir nehmen. das würde sogar die krankenkasse bezahlen. aber ich empfinde das als körperverletzung.! und der plastik-müll, energie-aufwand der durch die nasen-sonden entsteht ist auch nicht wenig. entspricht mit sicherheit mehreren 100 plastik-trinkhalmen. ich habe zwar vorgesorgt und mir einen vorrat angeschafft. aber der wird nicht ‚ewig‘ reichen. soll und muss ich dann verdursten?

    also, dringend ausnahme-regelungen schaffen!

  • Wenn demnächst ein österreichisches Gesetz zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie beschlossen wird, dann sollte das auch in die Begutachtung gehen, sodass es die Möglichkeit gibt, diese Ausnahmebestimmung für Menschen mit Behinderung, die auf die Plastikstrohhalme angewiesen sind, mitzubestimmen.

  • Vielleicht könnte man ein spezielles Entsorgungssystem für diese Plastikstrohhalme etablieren und die Strohhalme somit wiederverwerten. Damit hätten wir das Problem mit der Meeresverschmutzung mehr oder weniger gelöst.

  • Genau, – wir brauchen eine solche Ausnahmebestimmung, – die nicht gegen die EU-Richtlinie spricht- , auch im österreichischen Recht. Es gibt ja derzeit keine brauchbare Alternative zu den Plastikstrohhalmen für Menschen mit Behinderung, die auf solche zur Sicherung ihrer Ernährung angewiesen sind.

    • Übrigens, – nach meiner Erfahrung lassen sich Plastikstrohhalme (ohne Knick) auswaschen und mehrfach wiederverwenden.

  • ich weiß warum ich Unmengen Trinkhalme bei Amazon gekauft habe

  • Also die was vom Mc Donalds sind, machen mir keine Probleme. Die kannst auch nach gebrauch essen. Nur knicken kannst die nicht oder noch nicht. Soll aber demnächst kommen. Sind aus Reisstärke