Podiumsdiskussion: Gleichbehandlung von Frau und Mann – die unendliche Geschichte

3. Dezember, 18:00 Uhr, Dachgeschoß des Juridikum, Schottenbastei 10-16 , 1010 Wien

Verein österreichischer Juristinnen
Verein österreichischer Juristinnen

Das Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet immer mehr Gründe (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Sexuelle Orientierung und Alter) und wird nun auch verstärkt in einem neuen Bereich gelten. Zu den ursprünglich rein arbeitsrechtlichen Themen kommen auch ganz neue Bereiche hinzu, in denen das Diskriminierungsverbot wirken soll: im Bereich der „Versorgung mit und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen“.

Bisher gilt in diesem Bereich Diskriminierungsschutz nur für den „Grund“ ethnische Zugehörigkeit. Durch die 7. Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes – in Umsetzung der Richtlinie 113/2004 soll nun auch Geschlecht unter diesen Diskriminierungsschutz gestellt werden.

Warum schützt das Gleichbehandlungsgesetz aber nicht alle Gründe in allen Bereichen gleich? Gibt es Gründe, die schützenswerter sind? Ist für die Geschlechtergleichstellung genügend getan?

TeilnehmerInnen:

  • Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
  • Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alina-Maria Lengauer, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung
  • Dr. Mag. Ingrid Nikolay-Leitner, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft
  • Mag. Martina Thomasberger, für den Verein österreichischer Juristinnen
  • Hofrat Dr. Herbert Hopf, RichterInnenvereinigung Fachgruppe Grundrechte
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