Eine Diskussion aus Anlass zweier Urteile, bei denen die Geburt eines Kindes zu Schadenersatz führte.
Zwei Urteile haben in letzter Zeit für Aufsehen gesorgt. In beiden Fällen löste die Geburt eines Kindes die Schadnersatzpflicht des behandelnden Arztes aus.
Ging es dabei um gewöhnliche Behandlungsfehler wegen mangelhafter Risikoaufklärung und fehlerhafter Behandlung? Oder gelten Behinderungen als Fehler/Mängel, die als solche zu einer Schadenersatzpflicht führen? Was lässt sich aus diesen Urteilen über den Anlassfall hinaus ableiten? Ist es gar denkbar, dass ÄrztInnen in Zukunft bei einer drohenden Behinderung eine Abtreibung vornehmen müssen, um sich vor Schadenersatz zu schützen?
Eine hochkarätige Runde aus ÄrztInnen, JuristInnen und RechtsphilosophInnen diskutiert darüber am Juridicum der Universität Wien am 6. November 2006 um 19 Uhr.