Politische Teilhabe und das Reißverschlussprinzip

Immer wieder wurde in den letzten Tagen in der Politik auf die Teilhabe von Frauen in der Politik hingewiesen.

Parlament Österreich
BIZEPS

So verlangte Sebastian Kurz, dass die Kandidatenliste der ÖVP nach dem Reißverschlussprinzip abwechselnd Männer und Frauen nominiere. Eva Glawischnig erhofft die sich von mehr Frauen in Führungspositionen ein anderes politisches Klima.

Solche Fragen werden oft unter dem Thema Quotenregelung diskutiert und sind sehr kontrovers. Allerdings sollte differenziert werden, ob wir nun davon reden, wann einem Unternehmen gewisse Quoten, im Sinne der sozialen Verantwortung, auferlegt werden dürfen oder ob es um Fragen der Demokratie geht.

Im Parlament, sitzen die von uns gewählten Vertreter und beschließen Gesetze, die sämtliche Bereiche unseres Lebens regeln. Wenn dabei ein Teil der Gesellschaft im Parlament faktisch nicht vertreten ist, so wird es schwierig sein, in Verhandlungen auch alle Aspekte und Auswirkungen eines Gesetzes mitzubedenken und zu inkludieren.

Das kürzlich beschlossene Erwachsenenschutzgesetz wurde im Sinne der Teilhabe von Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung der Betroffenen verfasst und ist ein Beispiel für den Grundsatz der Behindertenrechtsbewegung „Nicht ohne uns über uns“.

Dieser Grundsatz sollte sich auch bei den Parlamentsmitgliedern und in anderen politischen Gremien wiederspiegeln. So wichtig es ist, dass jede Partei ihre Behindertensprecher und Behindertensprecherinnen hat, so ist dies nicht genug.

Wir sollten in diesem Zusammenhang den Schritt von Gender zu Diversity machen und sicherstellen, dass die Politik umfassend inklusiv gestaltet wird und Menschen mit Behinderung in den diversen Gremien zu finden sind. 

Politische Teilhabe ist ein Menschenrecht

Politische Teilhabe ist schlussendlich ein Menschenrecht, das auch in der Behindertenrechtskonvention zu finden ist. Das österreichische Wahlrecht ist in diesem Zusammenhang schon recht fortschrittlich, nun ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu gehen und sicherzustellen, dass Politikerinnen und Politiker mit Behinderung nicht mehr Einzelfälle sind und auch Menschen mit diversen Beeinträchtigungen die Türen offenstehen.

Die Erfahrungen einer Sehbeeinträchtigung sind nun einmal anders als die der Epilepsie oder einer intellektuellen Beeinträchtigung. Barrierefreiheit ist daher genauso ein zentrales Thema wie politische Bildung in jedem Lehrplan.

Diese Forderungen mögen für manche nun recht neu klingen, sind in anderen Ländern aber bereits Realität. So sieht die kenianische Verfassung vor, dass 12 Parlamentarier speziell die Interessen der Jugend und Menschen mit Behinderung vertreten müssen sowie 2 Senatsmitglieder Menschen mit Behinderung sein müssen, je eine Frau und ein Mann.

Weiters verlangt die kenianische Verfassung die Erlassung eines Gesetzes das spezifisch die Förderung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördert. Die kenianische Behindertenrechtsbewegung fordert seither, dass die Quote erhöht werden müsse, sodass es eine repräsentative Anzahl an Parlamentariern mit Behinderung gäbe.

Ähnlich sollte diese Diskussion auch in Österreich geführt werden. Die politische und rechtliche Tradition ist natürlich eine andere und die österreichische Verfassung mag nun nicht der Platz für solch detaillierte Regelungen sein, aber im Zuge der derzeitigen Debatten über ein Reißverschlussprinzip für KandidatInnen, sollten Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung inkludiert sein.

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Ein Kommentar

  • Danke für dentollen Beitrag, Frau Hofmayer!
    Wo sind die 5% oder 10 % Abgeodneten mit Behinderung?
    Das wären immerhin 10 bis 20 Menschen im Parlament!