Der Standard: Wiener Gebietskrankenkasse verlangt ab sofort zweite Bestätigung

Wie „Der Standard“ berichtet können Bundespolizei- und Sicherheitsdirektionen bei Krankenkassen Gesundheitsdaten einzelner Patienten abfragen. „Konkret erforschen sie – legal nach dem Sicherheitspolizeigesetz – „Alkoholabhängigkeit, Suchtmittelabhängigkeit und psychische Erkrankung“. Die Zahl potenziell betroffener Psychotherapiepatienten stieg allein in Wien von rund 7000 im Jahr 1997 auf geschätzte 8900 im Vorjahr, Tendenz: steigend.“, informiert „Der Standard“.
„Dem STANDARD liegt das Formular für diese Datenerhebung vor. Unter dem Titel „Ersuchen um Auskunftserteilung“ wird versichert, der Betroffene habe der „Sicherheitsüberprüfung sowie der Übermittlung des Ergebnisses schriftlich zugestimmt“. Aufgrund der Amtshaftung muss die nachforschende Stelle der Krankenkasse diese Zustimmung nicht mitübermitteln. „Solche Schimmelbriefe ohne Erklärung des Patienten“, bestätigt Franz Bittner, Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse, „kommen immer wieder. Ich habe nach Ihrem Hinweis die Dienstanweisung erteilt, künftig bei sensiblen Daten von der Behörde die schriftliche Zustimmung des Betroffenen zu verlangen“.“