Präimplantationsdiagnostik in Deutschland verboten

Die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland ausdrücklich verboten.

Forscherin
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Das hat die Bundesregierung am 7. Februar 2012 auf schriftliche Fragen der Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler (Die Linke) erklärt.

In einer Presseinformation teilte die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses weiter mit: „Ohne eine Rechtsverordnung zu Ethikkommissionen und PID-Zentren bleibt die PID derzeit ausdrücklich verboten. Dass sich die Bundesregierung mit der Umsetzung der im PID-Gesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen so schwer tut, ist ihr kaum vorzuwerfen: Im Gesetz wimmelt es nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen und offenen Einfallstoren für die Begehrlichkeiten der Fruchtbarkeitsindustrie. Die BefürworterInnen eines umfassenden PID-Verbots hatten darauf bereits im Gesetzgebungsverfahren deutlich hingewiesen.“

Vogler hält die aktuelle Medienkampagne für unverantwortlich und irreführend, mit der Fruchtbarkeitskliniken für die PID werben, obwohl sie noch gar nicht legal durchgeführt werden darf. „Viele Reproduktionsmediziner wecken unberechtigte Hoffnungen bei Paaren, die sich durch diese umstrittene Methode ein gesundes Kind erwarten. Ich finde es abscheulich, mit den Sorgen und Nöten von Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder Geschäfte zu machen“, betonte die Abgeordnete.

Vor diesem Hintergrund werde deutlich, warum es wichtig ist, dass die Ethikkommissionen, die Ausnahmen vom Verbot der PID beschließen sollen, nicht ausschließlich mit Fortpflanzungsmedizinern besetzt werden, sondern auch Behindertenverbände einbeziehen, sagte die Mitinitiatorin des Gruppenantrags für ein umfassendes Verbot der PID, der bei der Abstimmung im Bundestag keine Mehrheit erhielt. Dafür müsse die Bundesregierung in der Rechtsverordnung Sorge tragen.

Am 8.12.2011 ist das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft getretenen. Danach ist die PID in Deutschland grundsätzlich verboten und nur unter ganz bestimmten Ausnahmen erlaubt. Für die konkrete Ausgestaltung dieser Ausnahmen fehlt jedoch eine Rechtsverordnung, in der festgelegt wird, welche PID-Zentren zugelassen werden und welche Bedingungen an die Ethikkommissionen zu stellen sind.

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