Präsentation der neuen Regeln der Stadt Wien für E-Scooter angeblich noch 2022

Laut des Büros von Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) soll es noch 2022 neue Regelungen für E-Scooter geben. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit argumentiert unter anderem für ein strengeres Tempolimit. E-Scooter sind bislang eine große Verkehrsbehinderung und Hürde für Menschen mit Behinderungen.

gekennzeichneter E-Scooter Abstellplatz in Wien. Eine grüne Umrahmung und in der Mitte ein blaues Parken Symbol mit einem Scooter. Links und rechts Fahrradständer. Es stehen 2 gelbe Scooter und 2 Fahrräder darauf.
BIZEPS

Das Fahren mit E-Scootern auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist untersagt. Verhaltensvorschriften für Radfahrer:innen und Benützer:innen von E-Scootern sind ident. Sofern Radwege vorhanden sind, sollen diese genutzt werden, ansonsten die Straße.

Eine Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen gibt es derzeit nicht, was Missstände weiter fördert und behinderte wie auch nicht-behinderte Menschen in ihrer Mobilitätsfreiheit einschränkt und gefährdet.

Forderung nach einem konkreten Abstellungskonzept

Bereits aus einem BIZEPS-Artikel vom Juli 2022 geht die Argumentation von Markus Wolf, Präsident des BSVÖ, hervor, dass nur ein System aus vordefinierten Abstellplätzen sowie Verwaltungsstrafen bei falsch abgestellten Fahrzeugen die Problematik auf lange Sicht lösen kann.

Zusätzlich gelte ein automatisches Tempolimit in speziellen Verkehrsgebieten, neben einer Überwachung des korrekten Parkens, als ebenso effektiv.

Wiederholte Ankündigungen von Stadträtin Ulli Sima

Laut eines ORF Beitrags vom 15. November 2022 kündigt Verkehrsstadträtin Ulli Sima schon seit langem an, dass an einer Neuregelung der Verordnung zu den E-Scootern gearbeitet wird. Es sind zwar keine Details bekannt, allerdings soll es unter anderem um die Abstellproblematik gehen.

Martin Ladstätter (Obmann von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben) stellt dazu klar:

Die Stadt Wien und insbesondere Stadträtin Ulli Sima müssen endlich handeln. Wenn dies nicht bald passiert, wird uns nichts anderer übrig bleiben als – so wie Behindertenorganisationen in anderen Städten auch – die Stadt Wien zu verklagen.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit empfiehlt beispielsweise eigene Abstellplätze für E-Scooter und Anreize, diese zu nutzen, z.B. werden vom Kuratorium für Verkehrssicherheit empfohlen.

Forschungsleiter im Kuratorium, Klaus Robatsch, meint dazu, dass E-Scooter billiger werden sollten, wenn sie auf vorgesehene Abstellanlagen abgestellt werden.

Maximaltempo von 20 km/h von Experten empfohlen

E-Scooter sollen nach Meinung von Robatsch auch mit zwei Bremsen ausgestattet werden, um den Bremsweg zu verkürzen und die Geschwindigkeit solle auf 20 km/h runtergesetzt werden, wie es bereits bei unseren deutschsprachigen Nachbarn der Fall ist.

Zudem sollen E-Scooter auch in den Außenbezirken angeboten werden, um so eine Dichte in der Innenstadt zu vermeiden.

ÖVP fordert Kennzeichnungspflicht für E-Scooter

Vor allem Unfälle durch „rasende E-Scooter“ würden derzeit stark zunehmen, so habe sich die Zahl der verletzten bzw. getöteten E-Bike- und E-Scooter-Fahrenden laut Kuratoriums für Verkehrssicherheit von 2018 auf 2021 verdoppelt. 

Die Kennzeichnungspflicht soll im Falle eines Unfalls die Verantwortlichkeiten klären. E-Scooter in Deutschland müssen bereits verpflichtend haftpflichtversichert sein und eine entsprechende Versicherungsplakette tragen. 

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Ein Kommentar

  • Schon längst überfällig,wäre auch in den restlichen Landeshauptstädten angebracht!