Unangekündigte Besuche in Einrichtungen, wo Menschen die Freiheit zumindest potentiell entzogen wird, und die Beobachtung von Polizeieinsätzen sind seit 2012 Aufgaben der Volksanwaltschaft.
Österreich trägt damit den UN-Fakultativprotokollen gegen Folter und andere unmenschliche Behandlungen (OPCAT) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.
Volksanwalt Günther Kräuter schilderte eingangs die Funktion dieses Präventionsmechanismus im Detail, räumte dabei jedoch ein, den hundertprozentigen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen könne die Volksanwaltschaft angesichts der Fülle an Prüfungen damit nicht gewährleisten. Man arbeite aber mit Menschenrechtsbeirat, NGOs und auch auf internationaler Ebene intensiv daran, die präventive Kontrollfunktion der Volksanwaltschaft weiter zu verbessern.
2013 führte die Volksanwaltschaft bzw. die jeweils zuständige Kontrollkommission im Rahmen ihrer präventiven Tätigkeit 530 Kontrollen durch, geht aus dem Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle hervor, den der Ausschuss einstimmig annahm. Großteils unangekündigt wurden 89 polizeiliche Dienststellen, 52 Justizanstalten, 84 Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, 67 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, 106 Alten- und Pflegeheime, 63 psychiatrische Krankenhausabteilungen und 4 Kasernen geprüft.
65 mal beobachtete die Volksanwaltschaft das Vorgehen der Polizei bei Demonstrationen und Abschiebungen, 61% dieser Beobachtungen waren ebenfalls unangekündigt. Gemäß OPCAT-Durchführungsgesetz dienen solche Kontrollen der Prävention von Menschenrechtsverletzungen und der Erarbeitung von Strategien zur Risikominderung.
Bei der Überprüfung von Einrichtungen und Programmen für Menschen mit Behinderungen orientiert sich die Volksanwaltschaft an der UN-Behindertenrechtskonvention, die bestmögliche Inklusion zum Ziel hat.
Beratend steht der Menschenrechtsbeirat aus VertreterInnen von NGOs und Ministerien der Volksanwaltschaft zur Seite.
Sinnvoll wäre zur tatsächlichen Durchsetzung von Systemänderungen in Folge von präventiven Prüfungen ein Rederecht der Volksanwaltschaft in sämtlichen Landtagen, erklärte Kräuter am Beispiel von Pflegeeinrichtungen und Unterkünften der Jugendwohlfahrt, die landespolitisch gesteuert sind.
Derzeit bestehe eine solche eindeutige Berechtigung lediglich in Wien, auch wenn alle LandessozialreferentInnen bereits ihren Bedarf an direkten politischen Aussprachen mit der Volksanwaltschaft klargemacht hätten.