Prammer: Gefährliche Ahnungslosigkeit und Lügen bei der Fristenregelung!

"In allen europäischen Ländern außer in Deutschland und der Schweiz wird die eugenische Indikation selbstverständlich durchgeführt."

Barbara Prammer
Spiola, Petra

Als „völlig indiskutabel“ bezeichnete Freitag SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer den heute im Mittagsjournal von ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat vorgebrachten Vergleich der österreichischen Gesetzeslage bei der Fristenregelung mit der im 3. Reich.

„In allen europäischen Ländern außer in Deutschland und der Schweiz wird die eugenische Indikation selbstverständlich durchgeführt. Dass dies aber bis zum 9. Monat getan wird, ist eine glatte Lüge, mit der die Fristenlösung im Allgemeinen in Frage gestellt werden soll.“

„Ab der 22. Schwangerschaftswoche gilt der Fötus als überlebensfähig und es ist dann keinem Arzt in Österreich mehr möglich, eine Abtreibung durchzuführen“, erklärte Prammer und schließt aus der Diskussion: „Hierbei geht es ausschließlich um die Projektion von Horrorgeschichten und Schreckgespensten, um das gesetzliche Paket aufzuschnüren und die Fristenregelung ins Wackeln zu bringen.“

Nicht zu vergessen sei, dass die schweren Behinderungen von Föten erst weit nach der Dreimonatsfrist, nämlich in der 16.-17. Woche (Fruchtwasseruntersuchung) und oft erst in der 18.-20. Woche der Schwangerschaft festgestellt werden können. „Hier muss in einem Gespräch mit dem Arzt entschieden werden, wie vorzugehen ist.

Tatsache ist aber, dass in die Schwangerenberatungsstellen mitunter verzweifelte Frauen kommen, die in der 22. Schwangerschaftswoche sind und deren Fötus aufgrund von schwersten Behinderungen mit Sicherheit nicht überlebensfähig ist. Diese Frauen, die verzweifelt sind, müssen bis zum Ende des 9. Monats die Schwangerschaft fortsetzen, weil sie aus rechtlichen Gründen in Österreich keinen Arzt finden, der eine Unterbrechung nach der 22. Woche durchführt.“

Eine Mitsprache oder gar Mitentscheidung der Männer in dieser Frage hält Prammer für „völlig absurd“. „Dass die alleinige Entscheidung der Frauen bei der Fristenlösung überhaupt in Frage gestellt wird, wirft uns um 30 Jahre zurück und passt hervorragend in das Bild, das diese Regierung den Frauen zugedacht hat: Nämlich abhängig und schwach zu sein“, erklärte Prammer in Richtung von Sozialminister Haupt. „Wer das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in der Frage der Fristenlösung zur Diskussion stellt, hat Frauenpolitik nicht verstanden“, betonte Prammer.

„Wer Erschwernisse in eine Regelung einbaut, die sowieso nicht österreichweit durchgeführt wird, macht diese für viele Frauen unmöglich und stellt die Fristenlösung insgesamt in Frage. Auch noch so beschönigende nachträgliche Worte können darüber nicht hinwegtäuschen“, sagte Prammer abschließend.

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