Am 10. Oktober 2019 traten die Vorsitzende des Monitoringausschusses und der Behindertenanwalt des Bundes vor die Presse, um Hinweise zu notwendigen behinderungspolitschen Maßnahmen an die nächste Bundesregierung zu geben.
Die Behindertenbewegung hatte schon vor wenigen Tagen unmissverständlich aufgezeigt, wie ihre Forderungen an eine noch zu bildende Regierung lauten.
Nun haben Christine Steger (Vorsitzende des Monitoringausschusses) und Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt) ihre Erfahrungen in der Monitoring- bzw. Unterstützungsarbeit kundgetan.
Obwohl seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Beschlussfassung des Behindertengleichstellungsgesetzes mehr als 10 Jahre vergangen sind, lässt die Herstellung flächendeckender und umfassender Barrierefreiheit in Österreich nach wie vor auf sich warten, halten die beiden fest und ergänzen: Mitunter sind sogar Rückschritte zu verzeichnen.
Für Christine Steger und Hansjörg Hofer ist der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) ein wesentlicher Bestandteil für Fortschritte bei der Umsetzung von Rechten:
Um die Ziele der UN-Konvention weiter voranzubringen, ist ein nachfolgender NAP für die Jahre 2021 bis 2030 notwendig. Dieser muss sich an den Zielen der UN-Konvention orientieren und darf keinesfalls eine Auflistung bereits vorhandener Leistungen sein.
Siehe: ORF, Behindertenanwaltschaft