Pressekonferenz: Integration:Österreich zieht Bilanz

Seit über zehn Jahren arbeitet I:Ö, als der Dachverband von Eltern behinderter Menschen, an der Einführung und Umsetzung der Integration in Österreich.

Integration:Österreich
Integration:Österreich

Die internationale Entwicklung hat gezeigt, daß der wirksamste Ansatzpunkt für die Veränderung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen nicht wohlfahrtsstaatliche Fürsorge, also Wohltätigkeit und behütendes Isolieren, sondern bürgerrechtlicher Schutz gegen Diskriminierung, also Chancengleichheit und individuelle Assistenz zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, ist.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat diese Entwicklung aufgegriffen und den Grundsatz des „Mainstreaming“ zur Grundlage der europäischen Förderung im Bereich der Behindertenpolitik gemacht, damit in den nächsten Jahren verstärkt Maßnahmen entwickelt werden, welche die uneingeschränkte Teilhabe und Einbeziehung behinderter Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft generell erleichtern.

Trotzdem gilt in Österreich nach wie vor „Integration mit Vorbehalt“

Durch Nationale Gesetze mit Fallen:

  1. Unterdrückung des Entscheidungsrecht der Eltern, durch viele gesetzliche Einzelregelungen und durch die Praxis des Gesetzesvollzuges.
  2. Keine Weiterführung der Integration in der Sekundarstufe II und im berufsbildenden Bereich, entgegen dem Regierungsabkommen, das beabsichtigt „die Förderungsmöglichkeiten behinderter Schüler in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen auszuweiten“. (Bericht an den Ministerrat, 10. 12. 1992)
  3. Seperation statt Integration, durch die Akzeptanz der Doppelgleisigkeit von Sonderschule und Integration.
  4. Durch Aufrechterhaltung des Paradigmas der begabungsspezifischen Förderung in möglichst homogenen Gruppen.
  5. Durch unterschiedliche Landesgesetze im Kindergartenbereich, durch zu wenige Kindergartenplätze generell und speziell durch kein bestehendes Grundrecht auf einen Kindergartenplatz.
  6. Keine adäquate Berufsvorbereitung, unzureichende schulische Bildungsmöglichkeiten nach der 8. Schulstufe, keine Angebote zur selbständigen Lebensgestaltung und steigende Arbeitslosigkeit behinderter Menschen, kennzeichnen derzeit den Bereich der Berufsvorbereitung.

Durch die Ignoranz Nationaler Gesetze:

  • Das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung vom 10.12.1992 sieht vor, „die Förderungsmöglichkeiten behinderter Schüler in allgemeinbildenden und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen auszuweiten“.
  • Die Entschließung des Nationalrates vom 14.7.1994 besagt, „Im Bereich der Behindertenintagration sind alle geeigneten Maßnahmen – einschließlich der Vorbereitung allfälliger Gesetzesvorschläge – zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die vollständige soziale Integration und individuelle Entfaltung geistig oder körperlich behinderter Kinder und Jugendlicher in allen Lebensbereichen gewährleistet ist. Weiters ist darauf hinzuwirken, daß diese Maßnahmen auch im selbständigen Wiorkungsbereich der Länder realisiert werden.“, was insbesondere auch für die Berufsorientierung, -findung und -vermittlungrelevant ist.
  • Weiters hat der Nationalrat – am 9.7.1997 – ein ausdrückliches Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen in der Bundesverfassung verankert.

Durch die Ignoranz von Internationalen Gesetzen, die Österreich unterzeichnet hat, wie z. B.:

  • Das UN-Übereinkommen über die Rechte der Kinder (1993)
  • Die Salamanca-Erklärung der UNESCO (1996)

„Aber nach und nach durchschauen wir den Schwindel und erkennen, was uns behindert. Nicht die Tatsache, daß wir im Rollstuhl sitzen oder unser Verstand nicht ganz funktioniert, ist unsere Behinderung, sondern wir haben als Ware >Mensch< in dieser Gesellschaft keinen Marktwert! Als Ware

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