Presserat: Gehörlose Menschen sollen nicht als „stumm“ bezeichnet werden

Der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) wandte sich wegen eines Zeitungsberichts an den Presserat. In dem Bericht wurde eine gehörlose Frau als "stumm" bezeichnet. Dies sei eine Diskriminierung.

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Der Senat 1 des Presserats hat in diesem Fall kein Verfahren eingeleitet, nimmt ihn aber zum Anlass, bei der Berichterstattung über Menschen mit Behinderung – insbesondere wenn es um gehörlose Personen geht – zu mehr Sensibilität aufzurufen.

Über viele Jahrhunderte hindurch wurden Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und ihnen ihre menschliche Würde genommen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Senat, bei Berichten über Menschen mit Behinderung besonders verantwortungsvoll und sensibel vorzugehen. Bei der Wahl der Worte und Ausdrucksmittel sollten Journalistinnen und Journalisten genau prüfen, ob es sich dabei nicht um Diskriminierungen oder Klischees handeln könnte.

Der Senat betont, dass viele gehörlose Menschen die Begriffe „stumm“ und „taubstumm“ als verletzend und abwertend empfinden. Gehörlose Menschen sind nicht „stumm“; sie können wie Menschen mit Gehör lautsprachlich sprechen. Da sie jedoch nicht hören, was sie sprechen, ist ihre Lautsprache eingeschränkt nutzbar. Außerdem ist auch die Gebärdensprache als Sprache anerkannt.

Der Begriff „gehörlos“ ist jedenfalls neutraler als der Begriff „stumm“ und wird deshalb von vielen gehörlosen Menschen bevorzugt. In der Medienberichterstattung sollte dies laut Senat 1 berücksichtigt werden.

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