Presserat: Verfahren gegen KRONE

In Wien stürzte eine psychisch kranke Frau aus dem dritten Stock ab. Die KRONE brachte davon ein Video in ihrer Onlineausgabe.

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„Der auf www.krone.at“ veröffentlichte Artikel „`Hab keine Kraft mehr`: Wienerin stürzt 8 Meter ab„, dem ein Video beigefügt ist, das den Absturz einer Frau zeigt, verstößt nach Meinung des Senats 2 des Presserats gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse“, gibt dieser in einer Aussendung bekannt.

Der Aussendung ist weiters zu entnehmen: „Das beigefügte Video zeigt, wie sich eine Frau, die sich an der Außenseite einer Hauswand befindet, am Fensterbrett eines geöffneten Fensters festhält und auf dem Fensterrahmen des darunterliegenden Fensters steht und wie sie nach einiger Zeit abstürzt.“

Der Senat vertritt die Meinung, dass die Veröffentlichung des Artikels mit dem Video die Persönlichkeitssphäre der Betroffenen verletzt und somit gegen Punkt 5.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz) verstößt, heißt es in der Entscheidung und es wird ausgeführt: „Das Gesicht der Frau ist auf dem Video zwar nicht zu erkennen, aufgrund der Angaben im Artikel ist sie jedoch zumindest für ihr näheres Umfeld identifizierbar.“

Nach Ansicht des Senats überwiegen im vorliegenden Fall die Persönlichkeitsinteressen der Betroffenen klar gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit: „Aus ethischer Sicht ist es geboten, dass sich Medien gegenüber Menschen mit psychischen Problemen rücksichtsvoll verhalten und zurückhaltend berichten. Auf den Persönlichkeitsschutz ist hier entsprechend zu achten.“

Deutlich auch jener Hinweis am Schluss der Aussendung: „Zudem hat der Senat den Eindruck, dass es den Verfassern des Artikels in erster Linie darum gegangen ist, den von einer unbeteiligten Person gefilmten Absturz der Frau zu zeigen und dadurch die Sensationsinteressen der Leserinnen und Leser zu befriedigen. Ein öffentliches Informationsinteresse erkennt der Senat an dem Bildmaterial nicht.“

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