Die EQUAL Entwicklungspartnerschaft QSI fordert jedoch eine integrative Überarbeitung des derzeit vorliegenden Entwurfs für eine Vereinbarung nach Art. 15a B-VG

„Eine bundesweit einheitliche Regelung der Sozialbetreuungsberufe-Gesetze muss bestimmten Mindestanforderungen gerecht werden!“ So die Forderung der EQUAL Entwicklungspartnerschaft QSI (Quality Supported Skills for Integration), die sich der Qualitätssicherung in der Integrationsarbeit verschrieben hat.
QSI begegnet der Absicht, mittels einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG eine bundesweit einheitliche Regelung der Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe herbeizuführen, mit einem prinzipiellen Ja. Eine solche Vereinbarung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Professionalisierung in der Arbeit für behinderte und mit behinderten Menschen dar. Allerdings nur dann, wenn sie bestimmten Mindestanforderungen gerecht wird.
Diese Mindestanforderungen formuliert die Entwicklungspartnerschaft QSI in einer Stellungnahme und fordert gleichzeitig eine integrative Überarbeitung des derzeit vorliegenden Entwurfs.
„Integration ist der Maßstab der gesamten Arbeit mit behinderten Menschen und für behinderte Menschen. Die im gegenständlichen Begutachtungsentwurf getroffene Unterteilung in ,leichter‘ und ,schwerer‘ behinderte Menschen geht von einem Defizitansatz aus und widerspricht dem Ansatz der Integration“, erklärt Patricia Hladschik, Sprecherin der Entwicklungspartnerschaft.
Selbstbestimmte Lebensgestaltung und -führung behinderter Menschen müssen das oberste Leitprinzip jeglicher Arbeit für behinderte und mit behinderten Menschen sein. Daher fordert QSI eine Übernahme von Inhalten zur Entwicklung integrativer Kompetenzen in die gesamte Ausbildungsstruktur. Diese sind unabdingbare Voraussetzung für Tätigkeiten in den zu regelnden Berufsfeldern und befähigen zur partizipativen Zusammenarbeit mit behinderten Menschen und anderen künftigen NutzerInnen und Angehörigen.
Weitere Minimalanforderungen aus der Sicht von QSI:
- eine Einbindung behinderter Menschen und anderer künftiger NutzerInnen in die Überarbeitung des gegenständlichen Entwurfs,
- eine Einbindung behinderter Menschen und anderer künftiger NutzerInnen in die Entwicklung der Lehrpläne sowie eine Einbindung als ReferentInnen und Lehrkräfte,
- kein Rückschritt vom gemeinwesenorientierten Arbeiten hin zu einer Re-Medizinialisierung,
- Durchlässigkeit auf allen Ebenen und zwischen verwandten Berufen,
- eine verpflichtende Evaluierung der vorgelegten Neuregelungen.
Die ausführliche Stellungname ist auf der QSI Homepage unter Presse & Aktuelles als Download bereit gestellt.