Problemfeld Pflegegeld

Immer öfter zeigt sich in Beratungsgesprächen des ÖZIV, dass mit unsauberen Methoden versucht wird, die Leistungen zurückzunehmen.

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Die Politik feierte sich für die Zusammenlegung der auszahlenden Stellen für das Pflegegeld und die Verschärfung der Zugangsbestimmungen.

Ehemals gab es in Österreich knapp 300 Stellen, die für die Auszahlung des Pflegegeldes verantwortlich waren.

Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 sind nunmehr nur noch sieben Stellen zuständig. In Kombination mit der Verschärfung der Zugangsbestimmungen für die Stufen 1 und 2 sollte damit ein ordentliches Einsparungspotential gegeben sein. Doch damit scheinen sich die Verantwortlichen nicht zufrieden zu geben. Immer öfter hören wir von unangemeldeten Hausbesuchen, Nachuntersuchungen, Rückstufungen in der Pflegegeldstufe und anderen Schwierigkeiten.

Folgende Hinweise dazu:

Speziell bei Personen, die Landespflegegeld bezogen haben, hat die Pensionsversicherungsanstalt, welche nun die Auszahlung des Pflegegeldes über hat, keine Unterlagen. Deshalb kommt es vielfach zu Nachuntersuchungen. Achtung dabei: Die Nachuntersuchungen dürfen nur nach jener Regelung erfolgen, die zur ursprünglichen Einstufung gültig war. Eine Herabstufung kann nur dann erfolgen, wenn eine Verbesserung des Gesundheitszustandes objektiv feststellbar ist.

TIPP:

Fordern Sie die Unterlagen der ursprünglichen Einstufung an. Das wird mitunter auf Unmut stoßen, aber Sie haben ein Recht darauf, diese Unterlagen zu bekommen. Sie haben es damit leichter zu beweisen, ob wirklich eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Feststellung stattgefunden hat oder nicht. Wenn nicht, so ist eine schlechtere Neufestsetzung nicht erlaubt. Achten Sie auf die Fristen für eine etwaige Klage. Wenn diese abgelaufen sind haben Sie kein Rechtsmittel mehr!

Unangekündigte Hausbesuche sind nicht erlaubt, Sie müssen niemanden ungebeten in Ihr Haus oder Ihre Wohnung lassen. Bei einem angemeldeten Hausbesuch haben Sie das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

Nach wie vor scheint es so zu sein, dass die Gutachter nicht nach den vorgegebenen Fragestellungen vorgehen. Oft werden Fragen ausgespart, die zusätzliche Pflegebedarfsstunden ergeben würden. Gutachter nutzen hier einen Ermessensspielraum, statt sich an die einheitliche Einstufung zu halten. Unser Tipp daher: Verlangen Sie das endgültige Gutachten, das noch immer nicht automatisch verschickt wird. Bei Unklarheiten dazu können Sie sich an den ÖZIV wenden.

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16 Kommentare

  • Guten Tag
    Meine Bitte an euch
    Ich würde jahrelang von Pflegestufe 4 eingestuft heuer 7 stufe obwohl sich mein Zustand nicht verschlechtert hat
    Kann mann die falsche Einstufung zurück fördern
    Mfg

    • Bitte rufen sie an damit wir ihre Fragen beantworten können. Da es auch um persönliche Daten geht können wir hier keine Antwort als Kommentar geben.

      Wir sind Montag bis Donnerstag von 10-15 Uhr erreichbar, sowie Freitag von 10-13 Uhr. 01 / 523 89 21

  • Sg. Team !
    Wie lange dauert es noch bis man ein Pflegegeld bekommt????
    Wieviele Ärzte braucht man um eine Diagnose Krebs zu erkennen!
    Im Krankenhaus hat man den Krebs am ersten Tag erkannt!!!
    (Anscheinend weiß man nicht wenn man ein Kind verliert)
    Arbeits u. Sozialministerium was das für Schmerzen sind???

    Wie krank muss man sein, das man ein Pflegegeld bekommt????
    Unser Sohn Ernst Kerschner geb: 25.04.1977 SV-Nr.2206250477
    Am 25.04.2018 erhielten wir Diagnose Krebs – gest: 2.05.2019
    Wir haben 2018 angesucht um ein Pflegegeld für unseren Sohn Ernst Kerschner!
    Wir die Fam.pflegten unseren Sohn ein Jahr bis zu seinem Tod!!!!
    Es kamen Hr.Dr.Kleinberger u. Hr. Prim.- Dr. Fuchs zu einer einer Begutachtung!
    Gerichtliches Klageverfahren nach dem Tod unseres Sohnes!
    Pflegegeld Aktenzeichen: NMAD 2206/250477
    Haben bis heute 2.Monnate nach seinem Tod noch keine Antwort ???
    Wie lange dauert die Bürokratie in Österreich noch an, ein Leben lang!!!!!
    MfG Fam. Karl Ernst u. Veronika Kerschner
    Wieso bekomme ich keine Rückmeldung???

  • Ich brauche Hilfe wegen Pflegegeld kontaktiere mich das ich kann termin ausmachen .

    Viele Dank

  • Es ist mir ein bedürfnis, mich noch einmal zu Melden, bezüglich „Einsparungen“.
    Zu meinem jahrelangem Psychoterror bei Gericht, gab es bei mir auch medizinische Einsparungen, da mir die HWS mit einer “ Kostengründen-Operation“ versteift wurde.
    Nach meinem Beschwerdebild nach der O.P. ist mir 3 Monate später die Platte ( Billigplatte ??) gebrochen und das in der HWS.
    Über 1 Jahr wurde ich als psychisch hingestellt, bis man endlich ein Röntgenbild machte.
    6 Stunden Nachoperation, wieder mit der gleichen “ Kostengründen-O.P. und wieder nicht „lege artis“ !
    Das sind die Einsparungen.
    Wie es dem Betroffenen geht, interessiert keinen, im Gegenteil !

  • @Gerhard-Norbert-Ludwig.
    Ja, die Gutachter können bei Gericht befragt werden.
    Die können bei Gericht lügen, das Opfer betrügen und vieles mehr.
    Und das Gericht spielt teilweise mit indem Gutachter, die Zusatzuntersuchungen machen abgeschmettert werden und Gutachter die ich erst bei der Verhandlung (Zivilprozess) gesehen habe, alles negiert haben,denen das Gericht Folge geleistet hat.
    In meinem Fall wäre die Haftpflichtversicherung der Gegenpartei für alle Kosten zuständig gewesen.
    Sind das dann Einsparungen, wenn sich der Staat selbst belastet, weil das unschuldige Opfer nach jahrelangem Prozessiern nicht zu seinem Recht kommt und die Krankenkasse, PVA, AUVA und im Besonderen meine Person (Pension € 530,– und ein halber Krüppel), allesamt für die Kosten aufkommen müssen?
    Da kann von Einsparungen keine Rede mehr sein, sondern wie ich es empfinde, die Versicherungen dahinterstecken.
    Ein Skandal sondergleichen.
    Außerdem bin ich überzeugt, dass ich bei weitem kein Einzelfall bin.
    Als Abschluss möchte ich noch erwähnen, dass ich durch die jahrelangen Schikanen Krebs bekommen habe.
    So eine Brachialgewalt übersteht keiner unbeschadet !
    Ich habe die ganzen Befunde und „Beweise“ , die von den Gutachtern und dem Gericht teilweise vom Tisch weggefegt wurden.
    Das hat mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun !

  • Die bestehenden Probleme bei der Einstufung des Pflegegeldes werden häufig auch an uns herangetragen. Wir beraten nicht nur sondern vertreten auch vor dem Arbeits-und Sozialgericht. Wichtig sind auf jeden Fall die Vorlage von dementsprechenden Befunden/Krankengeschichten. Die Gutachter können vom Vertreter im Zuge des Verfahrens detailiert ergänzend befragt werden.
    Gerhard-Norbert Ludwig, Behindertenvertretung der Bediensteten der Stadt Wien

  • KOBV – Kriegsopfer und Behindertenverband – Hat eine Rechtsabteilung mit teilweisen kompetenten Mitarbeitern – Wobei es „Glücksache“ ist, ob man Recht bekommt. Zu den Gutachtern: Die sind natürlich in Abhängigkeit der staatlichen Institutionen wie PVA etc. (Privatgutachten können sehr Hilfreich sein) Der ÖZIV vertritt soweit ich informiert bin keine Betroffenen beim ASG.
    Auch eine Privat-Rechtsschutzversicherung garantiert noch keinen Erfolg bei einer Klage beim ASG (Arbeits- und Sozialgericht). Es kommt auf die Anwaltskanzlei (Kompetenz der Anwälte) an. Im Sozialrechtsbereich sind weniger Verdienstmöglichkeiten für Anwälte als im Wirtschftsrechtsbereich).
    Leider sind die politischen Vorgaben auf „Sparen“ eingestellt. Wenn man Institutionen wie Pflegebereuungseinrichtungen, Altenheime etc. in Anspruch nimmt, kommt man relativ leicht zu einer Pflegeglderhöhung. Es gibt Fälle, wo um eine halbe Stunde eine Pflegegelderhöhung gescheitert ist…

  • @KOBV_http://www.kobv.at/html_WNB/unsereleistungen.html#II
    Stimmt schon, im Nachhinein ist man immer klüger; aber vielleicht hätten Sie sich viel Leid und Mühsal erspart. Eine gute Rechtsvertretung kann da Goldes wert sein – obwohl es auch dann mühsam ist, das stimmt schon! Alles Gute!

  • @gerhard.
    Anscheinend habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt.
    Ich habe nach jahrelangem Streit, auch beim Sozialgericht über einen Amtsarzt die Stufe 1 bekommen, die eigentlich bei meiner Behinderung zu wenig ist.
    Aber und das ist der Wahnsinn erst nach 13 Jahren und das nicht rückwirkend, da man absichtlich Fristen verfallen ließ.
    Wenn ich aber fragen darf, welcher Verein ist “ KOBV“ ?
    Und was den ÖZIV betrifft………. schreiben kann man viel, bezüglich Hilfestellung. Ich habe davon nichts gemerkt.
    Trotzdem danke, für Ihr Interesse.

  • zu W.K. Gehen Sie zum KOBV, damit man Ihnen rechtlich hilft und probieren Sie es nochmals – Sie sollten auf das Geld nicht verzichten! Der ÖZIV ist diesbezüglich zum „Krennreiben“!

  • Ich möchte einmal aufzeigen, dass die PVA Gutachter bestellt, die alle klinischen Spezialuntersuchen, wie MR, CT usw.. als „klinisch nicht nachvollziehbar“ abschmettern und das „Opfer“ dadurch keinen Anspruch auf ein Pflegegeld hat, wie es in meinem Fall passiert ist.
    Ich habe über 10 Jahre versucht diesbezüglich zu meinem Recht zu kommen, damit ich zumindest die Stufe 1 bekomme, die unter jeglicher Kritik ist, zumal ich sei 20 Jahren berufsunfähig bin, einen Behindertenausweis mit einer Einstufung von 70% habe und mir seit meiner Krebserkrankung eine weitere Erhöhung vom bestellten Gutachter, der mich für eine Begutachtung ablehnte, unterbunden wird.
    Ich jedenfalls werde mich diesem Psychoterror aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aussetzen.
    Menschenverachtend, von Menschenrechten weit entfernt und diese Widrigkeiten mit nichts zu entschuldigen.
    Ich „war“ sogar Mitglied des ÖZIV, wo man mir, als ich dort Hilfe erbat, nahelegte:“ gehen sie zu den Volksschauspielen und lernen sie schauspielern“.
    So sieht die Realität aus, bei einem Krankheitsbild “ cervicale Myelopathie, Caudaläsion, motorische Parese, MS, Wirbelfrakturen in Serie, Versteifungs O.P. HWS und LWS, Schädelfraktur usw, usw…… und das alles mit Behandlungsablehungen mit Befundunterdrückungen in Serie.
    Unschuldiger Arbeitswegunfall ohne zum Recht zu kommen mehr brauch ich nicht erwähnen.
    Und wenn es jemanden interessiert gebe ich öffentlich meinen Namen bekannt.
    Ich habe jedenfalls die Nase voll.
    Wenn das die österr. Mentalität ist, dann habe ich leider die falsche Staatsbürgerschaft.

  • @ Gerhard Lichtenauer
    Danke Gerhard für deine kompetenten Klarstellungen.

  • Ich wies auch bereits einige Male darauf hin, weil ich von diesen „unsauberen“ Versuchen der PVA, Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen hörte. Insbesondere Familien mit behinderten Kindern dürfte mit neuerlichen Überprüfung des Pflegebedarfs der Rotstift angesetzt werden. Offensichtlich ist eine ‚Aktion Scharf‘ im Vollzug des zentralisierten Pflegegeldes angeordnet.
    Manche Schreibtischtäter und ihre Anstifter im Amte lassen nichts unversucht, Betroffene um ihre Rechte zu bringen. Die abwegige ‚Geiz ist geil‘ Mentalität scheint sich immer mehr im Amte auszubreiten.
    Es ist in diesem Zusammenhang auch wichtig zu wissen, dass für PG1 und PG2 noch die alten Stundengrenzen des Pflegebedarfs gelten, was den BezieherInnen bei den Überprüfungen gerne verschwiegen wird.
    Bei den eiskalten Verschlechterungen zum Zugang der Pflegestufen 1 und 2 vom 1.1.2011 gab es Übergangsbestimmungen, dass bisherige PG-Bezieher durch diesen feigen Anschlag nicht schlechter gestellt werden dürfen als bisher: Wenn also bereits Pflegegeld der Stufen 1 und 2 vor dem 1. Jänner 2011 bezogen oder beantragt wurde, gelten weiterhin die bisherigen (um 10 Stunden niedrigeren) Stundenwerte, also 50 bzw. 75 Stunden, als Anspruchsvoraussetzung für PG1 bzw. PG2.
    Eine Rückstufung von PG2 auf PG1 oder ein Wegfall der PG1 wäre anlässlich einer Überprüfung und Neufeststellung nur dann möglich, „wenn auch eine wesentliche Veränderung im Ausmaß des Pflegebedarfes eingetreten ist.“ Hier die entsprechende Übergangsbestimmungen: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40124704/NOR40124704.html
    Beachtlich ist, dass diese Übergangsbestimmung bei fast allen Online-Informationen über Pflegegeldeinstufung keinerlei Erwähnung mehr findet. Das soll vermutlich in Vergessenheit geraten, um ungehindert „geschichtslos weiterfuhrwerken“ zu können. Hier der aktuelle Wortlaut des Bundespflegegeldgesetzes: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008859

  • @Blindwurm

    Seit 01.01.2012 ist ausschließlich der Bund für das Pflegegeld zuständig. Landespflegegeld bekamen mitversicherte Personen, Personen ohne Eigenpension oder Rente sowie Landes-, Magistrats- oder Gemeindebeamte.
    Das ursprüngliche Bundespflegegeld war also nur für Personen mit Anspruch auf eigene Pension.

  • Was ist/war Landespflegegeld?

    Ich dachtre das Pflegegeld wurde immer nur vom Bund ausbezahlt.
    Und wovon hing es ab ob man Landes oder Bundespflegegld bekam?