10. Woche 2026 – 50 Jahre Bundesbehindertenbeirat
Der Bundesbehindertenbeirat ist 50 Jahre alt. Er hat sich von einem Beirat, in dem nicht behinderte Menschen für behinderte Menschen …
Immer öfter zeigt sich in Beratungsgesprächen des ÖZIV, dass mit unsauberen Methoden versucht wird, die Leistungen zurückzunehmen.
Die Politik feierte sich für die Zusammenlegung der auszahlenden Stellen für das Pflegegeld und die Verschärfung der Zugangsbestimmungen.
Ehemals gab es in Österreich knapp 300 Stellen, die für die Auszahlung des Pflegegeldes verantwortlich waren.
Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 sind nunmehr nur noch sieben Stellen zuständig. In Kombination mit der Verschärfung der Zugangsbestimmungen für die Stufen 1 und 2 sollte damit ein ordentliches Einsparungspotential gegeben sein. Doch damit scheinen sich die Verantwortlichen nicht zufrieden zu geben. Immer öfter hören wir von unangemeldeten Hausbesuchen, Nachuntersuchungen, Rückstufungen in der Pflegegeldstufe und anderen Schwierigkeiten.
Speziell bei Personen, die Landespflegegeld bezogen haben, hat die Pensionsversicherungsanstalt, welche nun die Auszahlung des Pflegegeldes über hat, keine Unterlagen. Deshalb kommt es vielfach zu Nachuntersuchungen. Achtung dabei: Die Nachuntersuchungen dürfen nur nach jener Regelung erfolgen, die zur ursprünglichen Einstufung gültig war. Eine Herabstufung kann nur dann erfolgen, wenn eine Verbesserung des Gesundheitszustandes objektiv feststellbar ist.
Fordern Sie die Unterlagen der ursprünglichen Einstufung an. Das wird mitunter auf Unmut stoßen, aber Sie haben ein Recht darauf, diese Unterlagen zu bekommen. Sie haben es damit leichter zu beweisen, ob wirklich eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Feststellung stattgefunden hat oder nicht. Wenn nicht, so ist eine schlechtere Neufestsetzung nicht erlaubt. Achten Sie auf die Fristen für eine etwaige Klage. Wenn diese abgelaufen sind haben Sie kein Rechtsmittel mehr!
Unangekündigte Hausbesuche sind nicht erlaubt, Sie müssen niemanden ungebeten in Ihr Haus oder Ihre Wohnung lassen. Bei einem angemeldeten Hausbesuch haben Sie das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
Nach wie vor scheint es so zu sein, dass die Gutachter nicht nach den vorgegebenen Fragestellungen vorgehen. Oft werden Fragen ausgespart, die zusätzliche Pflegebedarfsstunden ergeben würden. Gutachter nutzen hier einen Ermessensspielraum, statt sich an die einheitliche Einstufung zu halten. Unser Tipp daher: Verlangen Sie das endgültige Gutachten, das noch immer nicht automatisch verschickt wird. Bei Unklarheiten dazu können Sie sich an den ÖZIV wenden.
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Der Bundesbehindertenbeirat ist 50 Jahre alt. Er hat sich von einem Beirat, in dem nicht behinderte Menschen für behinderte Menschen …