Produkte sollen für alle Nutzer:innen ohne fremde Hilfe verwendbar sein – auch für Menschen mit Behinderungen

Neue Fachstelle für Verbraucher:innen-Interessen soll bei Normen für Produkte auch Barrierefreiheiten berücksichtigen

Tafel an der Hauswand des Sozialministeriumservice
BIZEPS

„Menschen mit Behinderungen benutzen Dinge und Dienstleistungen, so wie andere Menschen auch. Sie sind Konsument:innen mit Behinderungen. Damit sie Dinge und Dienstleistungen benutzen und konsumieren können, müssen diese für sie barrierefrei gestaltet sein. Das geht vom Konzertticket-Kauf über Bankservices, Bankomaten, E-Book-Reader, E-Commerce, Streaming-Dienste und bis hin zu Smartphones . Nahezu alle Produkte unterliegen dabei Normen, um standardisierte Qualität und Sicherheit gewährleisten zu können“, sagt Heike Grebien, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen.

Die neue „Fachstelle Normungsbeteiligung“ soll nun die Angelegenheiten von Verbraucher:innen und insbesondere von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen und ernst nehmen. Damit das gewährleistet istUm das zu gewährleisten, sollen Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen eingebunden werden.

Damit kommt das Sozialministerium (BMSGPK) einem Entschließungsantrag des Parlaments nach, der die Prüfung einer solchen Fachstelle in Auftrag gegeben hat.

Einen Arbeitsschwerpunkt der künftig im BMSGPK angesiedelten Fachstelle sollen die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und Barrierefreiheit bilden. Barrierefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben, vollständig und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und ihre Rechte ausüben können.

Produkte sollten grundsätzlich für alle Nutzer:innen ohne zusätzliche Anpassungen und ohne fremde Hilfe („Design for all“) verwendbar sein. „Das kommt allen zugute: Kindern, alten Menschen, sehr großen Menschen, sehr kleinen Menschen, Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen u.a.und vielen mehr“, betont Grebien.

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