Pröll zu aktion leben: Volle Unterstützung des „einzigartig“-Anliegens

Ein Kind darf niemals ein Schaden sein: Mit dieser Botschaft trafen in den letzten Wochen bei Vizekanzler DI Josef Pröll knapp 50.000 Postkarten und Hunderte E-Mails ein.

 Vizekanzler DI Josef Pröll und Mag. Martina Kronthaler
ÖVP/Glaser

In einem Gespräch sicherte er Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der aktion leben österreich, seine volle Unterstützung zu. „Eine Lösung dieses Problems ist vakant“, meinte Pröll.

Der Hintergrund der Kampagne: Schon dreimal hat der Oberste Gerichtshof (OGH) Eltern Schadenersatz zugesprochen, weil ihr Kind behindert geboren wurde. In keinem der Fälle handelte es sich um einen ärztlichen Kunstfehler. Klagsgrund war immer, dass das Kind gar nicht geboren worden wäre, hätte die Pränataldiagnostik (PND) die Behinderung rechtzeitig erkannt. Ähnliche Klagen wegen unerwünschter nicht behinderter Kinder wies der OGH dagegen ab.

Pröll wies darauf hin, dass die ÖVP maßgeblichen Anteil an der Formulierung einer Passage des Regierungsüberkommens hat, in dem die Lösung des Problems vereinbart wurde. Er gratulierte Kronthaler zur Kampagne „100.000 mal einzigartig“.

„Wir freuen uns über diese so positive Reaktion“, meinte Kronthaler. „Jetzt braucht es tatsächlich konkrete Schritte wie etwa die Durchführung der im Regierungsprogramm fixierten Enquete, sowie eine rasche gesetzliche Lösung.“ Nicht vergessen werden dürfe auch die notwendige vielfältige Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern.

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  • Die einzige Enquete, die den höchstgerichtlich aufgerissenen „Flurschaden“ der Mitmenschlichkeit hiezulande wirklich zu bekämpfen imstande wäre, ist: ein Schulungerlass „So kommen wir wieder von unserer Hybis-Palme runter, auf die wir OGH-Affen uns raufgeturnt haben“ speziell abgetrimmt auf pragmatisierte Kindeswegleger …