Prokop: Die Pflege hat Zukunft- ein neues Modell der Ausbildung im Pflege- und Behindertenbereich

Khol: Gesetzliche Lücke im Pflegebereich innerhalb eines Jahres schließen

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Auf Grund der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der Familienstrukturen wird die Nachfrage nach Pflege- und Betreuungsplätzen sowohl im Alten- als auch im Behindertenbereich in den nächsten Jahren stark steigen. Eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts spricht österreichweit von einem Bedarf an 30.000 zusätzlichen Arbeitskräften für diesen Bereich. Es ist daher – um den Bedarf an qualifiziertem Personal langfristig zu sichern – unbedingt erforderlich, die Sozialberufe attraktiv zu machen.

Die Harmonisierung der Ausbildungen und Schaffung von einheitlichen Berufsbildern ist eine wesentliche Voraussetzung hierfür. Das sagte heute, Freitag, NÖ-LH-Stv. Liese Prokop bei der ÖVP-Klubenquete zum Thema „Gesundheit und Pflege im Alter“ im Parlament.

Österreichweit einheitlich geregelt sind derzeit nur die Ausbildungen und Berufsbilder im Gesundheitsbereich, so z.B. die Dipl. KrankenpflegerInnen und Pflegehelfer. Entweder gar nicht oder wenn landesweise unterschiedlich sind die Ausbildungen im Alten- und Behindertenbereich geregelt, führte Prokop aus. Nur Ausbildungen, die bundesweit einheitlich geregelt sind, berechtigen ihre Absolventen nach EU-Bestimmungen, die entsprechende Tätigkeit EU-weit auszuüben.

Die von einzelnen Ländern (NÖ, OÖ, Salzburg) erlassenen landesgesetzlichen Regelungen z.B. NÖ Alten-, Familien- und Heimhilfegesetz waren daher nur eine Notlösung, um Ausbildungen anerkennen zu können und sollten außerdem den Bund zu einer gesetzlichen Regelung veranlassen. Im vergangenen Jahr war es durch die Bereitschaft der zuständigen Minister auf Bundesebene möglich, die jahrelang von der Sozialreferentenkonferenz vergeblich geforderte einheitliche Ausbildung in Angriff zu nehmen und gemeinsam eine einheitliche Ausbildung sowie Berufsbilder im Alten- und Behindertenbereich zu erarbeiten. Ziel ist eine Art. 15a Vereinbarung zwischen Bund und Länder über ein „Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz“.

Eine gemeinsame installierte Arbeitsgruppe (Bund, Länder, Experten) wurde beauftragt, eine einheitliche, stufenweise, modulare Regelung der Ausbildungen sowohl für die Altenarbeit als auch für die Behindertenarbeit zu erstellen und in weiterer Folge auch Berufsbilder zu erarbeiten. Im April 2002 legte die Arbeitsgruppe der Sozialreferentenkonferenz ein Konzept für eine modulare Ausbildung im Sozialbereich vor, das einstimmig angenommen wurde. Dieses Konzept wurde auch verschiedenen Trägerorganisationen im Alten- und Behindertenbereich sowie Berufsvertretungen von Arbeitnehmern im Sozialbereich übermittelt und durchwegs positiv beurteilt.

Kernpunkt des Konzeptes ist die Modularität, die es den Beschäftigten ermöglicht, von einer niedrigeren Qualifikationsstufe in eine höhere aufzusteigen sowie vor allem die „horizontale Durchlässigkeit“ des Systems“ (z.B. von der Alten- in die Behindertenarbeit) durch das gemeinsame Grundmodell und zusätzliche Aufbaumodelle. Ferner gibt es die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung. Die Anrechnung einer abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung wird außerdem für den Bereich der Behindertenarbeit durch eine verkürzte Ausbildung entsprechend berücksichtigt, was ein Anliegen der Trägerorganisationen war. Mit den Anregungen und Kritikpunkten der Stellungnahmen hat sich die Arbeitgruppe auseinander gesetzt und wird sie bei der Endfassung entsprechend berücksichtigen.

Eine Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes sei jedoch unbedingt erforderlich, um alle Probleme die durch Überschneidungen mit dem Gesundheitsbereich bestehen einer Lösung zuzuführen, so Prokop. Die Berechtigungen, wer was tun dürfe, müssten neu geregelt werden.

Im Hinblick auf den bereits jetzt bestehenden „Fehlbedarf“ an Dipl. Krankenpflegepersonal und die unterschiedlichen Anforderungen in der „Dauerbetreuung und Pflege“ von alten und behinderten Menschen zur „Krankenpflege“ im Anstaltbereich wäre die Beibehaltung des derzeitigen Systems ein bewusstes In-Kauf-Nehmen eines „Pflegenotstandes“. „Insbesondere ist ein nahtloser Einstieg nach Abschluss der Pflichtschule in die vorbereitende Pflegeausbildung zu ermöglichen“, fordert die Politikerin.

Die bestehenden Regelungen würden das Pflegepersonal und die tätigen Institutionen an den Rand der Legalität führen. Die rasche Umsetzung einheitlicher Regelungen der Anrechenbarkeit und die Schaffung einer bundeseinheitlichen modularen Ausbildung sowie einheitliche Berufsbilder für den Alten- und Behindertenbereich durch Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen innerhalb dieses Jahres seien daher unabdingbar, schloss Prokop.

Im Anschluss kündigte ÖVP-Klubobmann Dr. Andreas Khol an, die notwendigen Änderungen im Pflegebereich in das Wahlprogramm der ÖVP aufzunehmen, damit „wir innerhalb dieses Jahres diese gesetzliche Lücke schließen“.

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