Protest gegen das neue OÖ. Chancengleichheitsgesetz

Der ORF-Oberösterreich brachte am 13. April 2009 einen Beitrag zum neuen Chancengleichheitsgesetz des Landes. Betroffene, die Persönliche Assistenz vom Land finanziert bekommen, wehren sich dagegen.

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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„Mit diesem Gesetz soll in der Behindertenhilfe in OÖ der lang geforderte Wechsel von der Versorgung zur Selbstbestimmung vollzogen werden“, berichteten wir im Jahr 2004. Nun ist alles anders, hört man immer öfter.

Das Gesetz des „Landes soll für Menschen mit Beeinträchtigung ein Mehr an Gleichberechtigung im Vergleich zu Nichtbehinderten bringen“, erfährt man im ORF-Beitrag.

Doch das hat „seinen Preis“, denn das „Land bezahlt gewisse Leistungen nur noch dann, wenn die Betroffenen ihr Einkommen und Vermögen offen legen“. Wer beispielsweise mehr als 999 Euro verdient oder mehr als 12.000 Euro besitzt „muss damit rechnen, dass die Behörden darauf zugreifen“.

Chancengleiheitsgesetz bringt „eklatante Schlechterstellung“

„Man muss quasi einen finanziellen Strip hinlegen wie ein Kapitalverbrecher. Wir können nichts dafür, dass wir beeinträchtigt sind. Das ist eine eklatante Schlechterstellung gegenüber dem restlichen Teil der Bevölkerung“, hält Markus Fritsch, einer der Betroffenen in Oberösterreich im Interview fest.

Ackerl kann Kritik nicht nachvollziehen

Der zuständige Landesrat Ackerl Josef (SPÖ) kann die Kritik „grundsätzlich nicht nachvollziehen, weil ja sowohl die Betroffenen, als auch die Organisationen bei der Erarbeitung des Gesetzes beteiligt gewesen sind und jetzt auch im Rahmen der Umsetzung ja die Möglichkeit besteht, Unzulänglichkeiten auch uns mitzuteilen“.

Das dürfte teilweise unrichtig sein, hält doch die Oberösterreicherin Andrea Fröschl kürzlich in einem Artikel fest: Zuerst „durften“ die Betroffenen an der Entstehung des Gesetzes mitarbeiten. „Zugangsbestimmungen und Kostenbeiträge wurden jedoch später im Alleingang festgelegt und nicht mehr im Detail den Betroffenen kommuniziert.“ Die Rollstuhlfahrerin ist Mitglied des „Arbeitskreises Chancengleichheit“, der die Mängel in der Öffentlichkeit aufzeigt.

Auch inhaltlich beharrt Landesrat Ackerl auf die Einkommens- und Vermögensgrenzen: „Es ist ja nicht einzusehen, dass die Betroffenen selbst, die ein Vermögen haben, für die Lebenshaltung aus diesem Vermögen nichts beitragen müssten. Aber in der Folge irgendwann einmal die Angehörigen, alles erben obwohl der Staat sehr viel bezahlt hat.“

Betroffene fordern Chancengleichheit

„Persönlicher Assistent muss einkommens- und vermögensunabhängig sein“, fordert Klaudia Karoliny von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Oberösterreich und vergleicht die Leistung mit der Familienbeihilfe, die „einfach jedem Menschen zur Verfügung steht“.

Der Konflikt dürfte OÖ auch in den nächsten Monaten intensiv beschäftigen. Bei einer Diskussionsveranstaltung in der Linzer Arbeiterkammer haben Betroffene und Vertreter von Sozialorganisationen das neue Gesetz analysiert und Kritikpunkte formuliert, informiert der ORF abschließend.

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