Protest gegen die geplanten Verschlechterungen im Sachwalterrecht

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 plant die Bundesregierung massive Verschlechterungen für besachwalterte Personen. Die Ministerin wird nun aufgefordert, "die Verschlechterungen abzuwenden".

Thomas Weissenbacher
Parlamentsdirektion / Carina Ott

Der Unmut über eine kleine versteckte Bestimmung im Budgetbegleitgesetz 2009 ist groß. „Bei Sachwalterschaft werden für Betroffene künftig hohe Gebühren anfallen“, befürchtet die ÖAR.
Die Lebenshilfe Österreich fragt: „Wie soll ihnen ein selbstbestimmtes Leben gelingen, wenn ihr ohnehin enger Finanzspielraum nochmals eingeschränkt wird?“. Die Diakonie fordert: „Die Erhöhung der Gerichtsgebühren für Menschen in Sachwalterschaft darf nicht hingenommen, sondern muss verhindert werden!“

Betroffene melden sich zu Wort

Der Vorsitzende von Vienna People First, Thomas Weissenbacher, wandte sich am 20. Mai 2009 an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und protestierte im Namen der Betroffenen direkt bei der Ressortzuständigen. Wir drucken Teile des Briefes ab:

Brief an die Ministerin

Uns haben Medienberichte erreicht, dass bei der Sachwalterschaft Veränderungen bei Gerichtsgebühren geplant sind. Und dass diese Änderungen bereits in den nächsten Tagen beschlossen werden sollen. Wir befürchten, dass viele Menschen mit Lernschwierigkeiten von diesen neuen Gerichtskosten voll getroffen werden, weil bei ihnen oft Sachwalterschaften bestehen.

Wir haben in unserer Gruppe ebenfalls Mitglieder, die besachwaltert sind. Im Namen aller dieser Personen protestieren wir gegen diese geplante Verteuerung, weil gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten ohnehin überwiegend an der Armutsgrenze leben. Die meisten von uns sind erwerbsunfähig und bestreiten entweder aus der Sozialhilfe oder aus einer Mindestpension ihren Lebensunterhalt.

Schon 2007 kam es mit der neu eingeführten Vertretungsbefugnis zu empfindlichen Verteuerungen für die Betroffenen und deren Familien. Die Notare verrechnen nämlich beträchtliche Gebühren für ihre Dienste. Unsere Gruppe war in dieser Angelegenheit deshalb im März 2008 auch bei der damaligen Justizministerin, Frau Dr. Berger, zu einer Aussprache. Wir brachten vor, dass Personen an der Mindestpensionsgrenze von diesen Gebühren befreit werden sollten.

Uns wurde zugesagt, dass sich Beamte im Ministerium um dieses Thema annehmen und Verbesserungen ausarbeiten werden.

Dass in den neuen Überlegungen zum Sachwalterrecht auch noch die Entschädigungen für Sachwalter ansteigen sollen und auch vielleicht die Anzahl der Sachwalterschaften noch ansteigen können, empfinden wir als doppelt schmerzlich.

Wir fordern daher Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, und alle beteiligten Politiker und Politikerinnen auf, diese Verschlechterungen abzuwenden und aus den Änderungsentwürfen heraus zu nehmen.

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