Protest gegen kostenpflichtige Telefonauskunft

Behinderte überlegen Verfassungsklage

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Mit dem jüngsten Vorhaben der Telekom, Telefonauskünfte gebührenpflichtig (öS 20,- pro Auskunft) zu machen, kommt eine enorme finanzielle Belastung auf behinderte Menschen zu, die auch dem Artikel 7 der Bundesverfassung „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ widerspricht.

Blinde und jene Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung kein Telefonbuch bedienen können, sind auf Telefonkontakte besonders angewiesen und von Telefonauskünften abhängig und würden daher durch diese Regelung finanziell schwer benachteiligt sein.

Seitens der Telekom wurden keinerlei Überlegungen angestellt, wie dieses Problem zu lösen wäre. 20 bis 30 Anfragen pro Monat sind für diese Gruppe von Menschen keine Seltenheit. Gerade in den letzten beiden Jahren wurden deren Einkünfte und Transferleistungen aber radikal beschnitten. Nun soll ihnen auch der existentiell notwendige Telefonkontakt zu Außenwelt um öS 7.000,- bis 8.000,- pro Jahr verteuert werden.

„Das ist primitives Raubrittertum, das wir mit allen Mitteln bekämpfen werden“, stellte der Präsident der österreichischen Behindertenverbände (ÖAR), Dr. Klaus Voget, in einem ersten Kommentar fest.

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