Prozess gegen Dr. Heinrich Gross

Justiz entzieht sich erneut der Verantwortung

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Heute um 10.00 Uhr wurde der Prozess gegen Dr. Heinrich Gross eröffnet. Im Mittelpunkt des Geschehens standen nicht seine ihm zur Last gelegten Morde, sondern die Frage, ob Gross überhaupt verhandlungsfähig sei.

In seinem Gutachten unterstrich Psychiater Dr. Reinhard Haller die fortschreitende Altersdemenz bei dem Angeklagten. Gross sei nur für Minuten ansprechbar und verhandlungsfähig. Gleichzeitig betonte Haller jedoch, daß die Frage der Verhandlungsfähigkeit nicht aus medizinischer Sicht zu klären sei.

Daraufhin plädierte die Verteidigung auf Verhandlungsunfähigkeit. Nach kurzer Beratung des Senates unter Vorsitz von Richter Karlheinz Seewald wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt und ein neuerliches Gutachten bezüglich der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten in sechs Monaten angeordnet.

Die ÖAR sieht in dieser Entscheidung erneut einen Beweis, dass sich die Justiz in dem Verfahren gegen Dr. Heinrich Groß jeglicher Verantwortung entzieht. „Obwohl der Gutachter eindeutig eine fortschreitende Altersdemenz diagnostiziert hat, hat sich der Senat vor der Entscheidung, ob Gross jemals verhandlungsfähig sein wird, gedrückt“, so Andreas Oechsner, Pressesprecher der ÖAR.

„Damit ist die Justiz ihrer unrühmlichen Linie treu geblieben, in der Causa Gross sich aus jeglicher Verantwortung zu stehlen“, analysiert Oechsner.

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