Prüfbericht wird am 19. 10. 2000 im Kotrollausschuss des Landtags behandelt

Trübswasser: Rechnungshofkritik darf nicht als Vorwand für Kürzungen im Bereich der "Behindertenhilfe" dienen

Gunther Trübswasser
Gunther Trübswasser

Die Grünen wollen sachliche Diskussion mit positivem Effekt für Qualität im Bereich der ‚Behindertenhilfe‘. So berechtigt die Kritik des Rechnungshofes ist, wenn er den fehlenden Landes-Psychiatrieplan, keine Ziel- und Standardvorgaben oder mangelhafte Qualitätskontrolle seitens der Sozialabteilung des Landes OÖ. ins Treffen führt, so wichtig ist es auch festzuhalten, dass diese Kritik nicht als Vorwand für ein Stopp im weiteren Ausbau der psychosozialen Betreuung und Behindertenhilfe oder gar für eine Kürzung im Sozialbereich herangezogen wird.

LAbg. Gunther Trübswasser: „Der Prüfbericht des Landes-Rechnunbgshofs muss Anlass für verstärkte Bemühungen im Bereich Leistungsstandards, Qualitätssicherung und Mitbestimmung der Betroffenen in der Behindertenpolitik sein. Der Bericht darf keinesfalls als Vorwand für Kürzungen herangezogen werden.“

Am 19. Oktober 2000 wird der Bericht des Landes-Rechnungshofs zur psychosozialen Versorgung in OÖ. erstmals im Kotrollausschuss des Landtags beraten. Trübswasser: „Wir werden um eine sachliche Auseinandersetzung bemüht sein, die zwar die politischer Verantwortung um Versäumnisse klären muss, aber den Weg für eine qualitative Verbesserung in der Behindertenhilfe vorzeichnet.“

Trübswasser fordert in diesem Zusammenhang erneut ein zeitgemäßes Behindertengesetz nach folgenden Grundsätzen:

  • die umgehende Erstellung eines Landes-Psychiatrieplans,
  • eine offene, transparente Förderpolitik des Landes mit klaren Zielvereinbarungen und Qualitätskontrollen,
  • ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen ermöglichen,
  • Selbstverantwortung und Empowerment fördern und
  • ein weitreichendes Mitbestimmungsrecht der Betroffenen verankern
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