Prüfverfahren gegen Steiermark wegen Verweigerung des zeitgerechten Impfangebotes abgeschlossen

Volksanwaltschaft hielt fest: Landesregierung Steiermark hat gegen nationalen Impfplan verstoßen.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Groß war die Aufregung in der Steiermark, weil im Frühjahr 2021 selbstherrlich von der Landesregierung entschieden wurde, wer wann geimpft wird.

Mangels ausreichender Mengen Impfstoffes wurde nämlich von der Bundesregierung ein nationaler Impfplan erstellt, um sicherzustellen, dass jene den Impfstoff zuerst bekommen, die schnellstmöglich geschützt werden müssen.

Jene schwer behinderten Menschen, die daheim leben und auf Persönliche Assistenz angewiesen sind, wurden daher im nationalen Impfplan in die Phase 1B eingereiht, die im Februar 2021 startete. Doch dies alles wurde von der steiermärkischen Landesregierung ignoriert.

Problemfall Landesregierung Steiermark

Nicht alle Bundesländer starteten mit der Umsetzung zeitgleich. Die große Ausnahme war das Bundesland Steiermark. Dieses setzte bewusst den nationalen Impfplan in der vorgesehenen Reihenfolge NICHT um. Das Land Steiermark ignoriert auch den Erlass betreffend die Umsetzung und Einhaltung des COVID-19 Impfplans (Geschäftszahl: 2021-0.082.449).

Auf diesen rechtlichen Missstand hat BIZEPS die Volksanwaltschaft hingewiesen und schriftlich gebeten, tätig zu werden, was umgehend erfolgte. Das Land Steiermark musste einlenken und Impftermine für diese Gruppe anbieten. Wichtig war uns auch der Umstand, dass dieses rechtlich nicht korrekte Vorgehen in Zukunft verhindert wird.

Auch diesen Punkt sprach die Volksanwaltschaft nach Beendigung des Beschwerdeverfahrens an. Unmissverständlich wurde darin festgehalten: „Die Volksanwaltschaft empfahl der LReg deshalb, bei zukünftigen Impfaktionen die Einschätzung des Nationalen Impfgremiums genau zu berücksichtigen und streng nach dem jeweiligen vorhandenen nationalen Impfplan vorzugehen.“

Volksanwalt Achitz: Die Steiermark hat sich nicht an den nationalen Impfplan gehalten

Der Sachverhalt ist nun unstrittig aufgearbeitet und Volksanwalt Bernhard Achitz hält gegenüber BIZEPS abschließend fest:

Die Steiermark hat sich nicht an den nationalen Impfplan gehalten. Lehrer*innen wurden vorgezogen, obwohl zuerst Menschen mit Behinderung drankommen hätten müssen.

Immer wieder gab es Beispiele dafür, dass der nationale Impfplan eher als lockere Empfehlung betrachtet wurde, statt als verbindliche Leitlinie. Die Volksanwaltschaft fordert, dass künftig streng nach Plan vorgegangen und Schutz und Sicherheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet wird. Und zwar einheitlich in allen Bundesländern.

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