Psychotherapie: Patientenrecht mit Grenzen

Der Standard: Der Gesetzgeber verlangt seit Jahren Grundversorgung durch Psychotherapie. Über das Wie streiten sich Therapeuten und Kassen - auch vor Gericht.

Der Standard berichtet: „Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger schuldet uns etwas.“ Die Therapeutin Jutta Fiegl kämpft seit Jahren um einen Gesamtvertrag für ihren Berufsstand. Ziel: allen Patienten in Österreich eine psychotherapeutische Versorgung auf Krankenschein zu gewährleisten, wie das im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) im Krankheitsfall auch prinzipiell festgelegt ist. Bisher konnte sie keinen Willen erkennen, eine entsprechende Regelung umzusetzen.“

„Peter Scholz, Abteilungsleiter „Ärzte und Psychotherapie“ im Hauptverband, sieht diese Bringschuld zwar gegeben, erinnert aber an gescheiterte Vertragsverhandlungen zwischen Hauptverband und Österreichischem Bundesverband der Psychotherapeuten (ÖBVP). Dieser hätte zuletzt zwar einem Vertragsentwurf zugestimmt, gleichzeitig aber rechtliche Schritte gegen die von der Sozialversicherung verlangten Zusatzqualifikationen angekündigt: ein Jahr Arbeit in einem psychiatrischen Krankenhaus oder sechsmonatige Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheitswesens (z. B. Caritas-Familienberatung) oder zwei Monate Assistenz bei einem Psychiater inklusive Nachweis eigener Fälle. Die Forderungen seien unzumutbar gewesen, meint Fiegl.“

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