PVA-Begutachtungen: Sozialversicherungsnovelle erleichtert Mitnahme einer Vertrauensperson

Einhellige Zustimmung im Sozialausschuss zu Gesetzesantrag der Koalitionsparteien

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Die Praxis bei medizinischen Begutachtungen durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat zuletzt für viel öffentliche Kritik gesorgt. Nun soll ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei sämtlichen Begutachtungen eingeführt werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute auf Initiative der Koalitionsparteien den Weg für eine entsprechende Sozialversicherungsnovelle geebnet.

Neben ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten auch FPÖ und Grüne für die Gesetzesinitiative. Auch bei ärztlichen Untersuchungen, die vom Sozialministeriumservice veranlasst werden, und für notwendige medizinische Sachverständigengutachten im Bereich des Sozialentschädigungsrechts wird es einen derartigen Rechtsanspruch geben.

Es sei ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation, sagte NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser. Man werde sich aber weiter mit dem Thema beschäftigten, versicherten er und Sozialministerin Korinna Schumann.

Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen

Derzeit besteht nur bei PVA-Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson. Nun wird ein solcher auch für medizinische Untersuchungen in Folge eines Antrags auf Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie für Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation gesetzlich festgeschrieben (818/A). Die Betroffenen sind laut Koalitionsantrag vorab darüber zu informieren, ausgenommen davon sind unangekündigte Hausbesuche bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.

Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice und im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geben. Schon jetzt war es den Erläuterungen zufolge gängige Praxis, bei derartigen Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen, nun wird das gesetzlich verankert.

Dabei geht es etwa um die Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie um die Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz.

Auch das Opferfürsorgegesetz und das Kriegsopferversorgungsgesetz wurden mit einem gesonderten – ebenfalls einstimmig angenommenen – Gesetzesantrag kurzfristig noch einbezogen. Beschlossen wurde der Koalitionsantrag unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der lediglich der Beseitigung eines redaktionellen Fehlers dient.

Regelung tritt mit 1. September 2026 in Kraft

Im Zuge der Ausschussberatungen wies Verena Nussbaum (SPÖ) darauf hin, dass die Regelung mit 1. September in Kraft treten werde. Weitere Verbesserungen sind ihr zufolge in Arbeit, so ist etwa ein Verhaltenskodex für Begutachterinnen und Begutachter geplant. Auch wolle man das Beschwerdemanagement neu aufsetzen und strebe eine gemeinsame Begutachtungsstelle für notwendige medizinische Untersuchungen an.

Allerdings könnte die Umsetzung noch etwas dauern: Die Schaffung neuer Strukturen brauche Zeit, machte NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser geltend. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist die Diskussion für ihn aber jedenfalls nicht beendet, es brauche weitere Schritte zur Qualitätssicherung.

Seitens der ÖVP hob Heike Eder hervor, dass für die Akzeptanz einer Begutachtung weniger das Ergebnis zähle, sondern das Gefühl, fair und mit Respekt behandelt worden zu sein, wie Studien zeigten. In vielen Ländern sei die Mitnahme einer Begleitperson bei medizinischen Begutachtungen üblich, diese würden oft einen positiven Beitrag leisten, um Missverständnisse zu vermeiden oder alle Umstände auf den Tisch zu bringen.

Auch Opposition stimmt für Gesetzesentwurf

Auch die FPÖ und die Grünen stimmten dem Koalitionsantrag zu, wiewohl es ihrer Meinung nach weitergehender Reformen bedarf.

So mahnt FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch in einem Entschließungsantrag (799/A(E)) „ein faires, transparentes und nachvollziehbares Begutachtungssystem inklusive einer echten und weisungsfreien Schlichtungsstelle“ ein. Sie wollte Sozialministerin Schumann in diesem Sinn auffordern, die Begutachtungspraxis der PVA intern und extern zu evaluieren und dem Nationalrat einen entsprechenden Bericht vorzulegen, konnte sich damit aber ebenso wenig durchsetzen wie ihr Fraktionskollege Christian Ragger mit der Forderung nach Einrichtung eines unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus sowie erleichterten Überprüfungsmöglichkeiten zur Vermeidung von zu niedrigen Pflegegeldeinstufungen (701/A(E)).

Bei den Pflegegeldeinstufungen fehle es an Transparenz, zudem würden Erstgutachter Betroffene immer wieder zu niedrig einstufen, sagte Ragger dazu im Ausschuss. Dem hielt ÖVP-Abgeordnete Eder entgegen, dass es bereits „einen sehr niederschwelligen Zugang“ zu Pflegegeld und zu Beschwerden gebe.

Zum Koalitionsantrag merkte Abgeordnete Belakowitsch an, auch wenn in der Praxis schon jetzt oft eine Begleitperson dabei sei, sei ein Rechtsanspruch positiv zu sehen. Die Diskussion über die Begutachtungen werde damit aber nicht aufhören, glaubt sie. Zumal es immer wieder Fälle gebe, die einfach nicht passieren dürften.

Grüne fordern gemeinsame Begutachtungsstelle

Seitens der Grünen schlägt Abgeordneter Ralph Schallmeiner die Einrichtung einer gemeinsamen Begutachtungsstelle für sämtliche Begutachtungen und Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung, des AMS und des Sozialministeriumservice samt fachlichem Prüf- und Qualitätssicherungsbeirats vor (829/A(E)).

Außerdem drängen die Grünen darauf, die Begutachtungsprozesse zu evaluieren, eine Aus- und Fortbildungspflicht für Sachverständige sowohl im Bereich der medizinischen als auch der sozialen Kompetenz zu verankern und weisungsfreie Ombudsstellen einzurichten. Gutachterinnen und Gutachter sollten außerdem verpflichtet werden, sich mit den von den Betroffenen vorgelegten medizinischen Befunden auseinanderzusetzen.

Der Koalitionsantrag sei zwar ein erster Schritt, mehr aber auch nicht, erklärte Schallmeiner im Ausschuss. Dieser werde nur sehr „sehr wenig“ an den grundsätzlichen Problemen ändern. Die Probleme würden nicht an der Wurzel gepackt. Ob man eine Begleitperson mitnehmen dürfe oder ob man unfreundlich angesprochen werde, sei nicht das Hauptproblem, wesentlicher sei, dass die Begutachter und Begutachterinnen eine ausreichende Qualifikation hätten.

So seien Long-Covid-Betroffene auf Basis veralteter medizinischer Annahmen begutachtet worden. Für Schallmeiner ist das bestehende Gutachtersystem ein System, das sich selbst reproduziere und außerdem zum Ziel habe, die Kosten für die PVA – zu Lasten der Betroffenen – möglichst niedrig zu halten. Seiner Einschätzung nach werden notwendige Änderungen allerdings nicht mit der erforderlichen Energie vorangetrieben. Auch der Entschließungsantrag der Grünen erhielt im Ausschuss jedoch keine Mehrheit.

FPÖ fordert „echte Inklusion“ für Menschen mit Behinderungen

Erneut diskutiert hat der Sozialausschuss außerdem über einen umfangreichen Entschließungsantrag der FPÖ (85/A(E)), der zahlreiche Forderungen zur Verbesserung der Situation für Menschen mit Behinderungen enthält. Darin werden unter anderem eine „gerechte Entlohnung“ von Beschäftigten in Behindertenwerkstätten samt sozialer Absicherung, die Einrichtung eines mit 500 Mio. Ꞓ dotierten Inklusionsfonds, die Forcierung von Barrierefreiheit, ein inklusives Bildungssystem und Maßnahmen zur Verbesserung des Gewaltschutzes verlangt. Man solle „nicht nur Sonntagsreden halten“, sondern endlich etwas tun, forderte Abgeordneter Ragger im Ausschuss.

Laut NEOS-Abgeordnetem Gasser sind die Koalitionsparteien bemüht, die offenen Punkte Schritt für Schritt abzuarbeiten. Sozialministerin Schumann gab allerdings zu bedenken, dass der Bund lediglich Grundsatzregelungen auf den Weg bringen und ansonsten nur auf die Länder einwirken könne. Ein Punkt sollte laut Gasser demnächst aber abgehakt werden: Ihm zufolge soll es in den kommenden Budgets „Offensivmittel“ für Inklusion im Bildungsbereich geben.

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