PVA verweigert Handprothese – Volksanwalt Achitz: „Paradebeispiel für schlechte Verwaltung“

Michael G. durfte Prothese zwei Wochen lang stationär testen, obwohl er sie angeblich gar nicht braucht

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Michael G. fehlt die rechte Hand, seit er 15 Jahre alt ist. Er hat zwar eine Prothese, aber ohne Funktionen – eine „Schmuckhand“, wie er sagt. Damit der heute 57-Jährige besser arbeiten kann, und weil er seinen Job bis zur Pension behalten will, hat er eine myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion beantragt.

Die PVA hat ihn die Prothese zwei Wochen lang in einem Reha-Zentrum testen lassen – nur um ihm dann mitzuteilen, dass er die Prothese gar nicht brauchen würde – Antrag abgelehnt!

Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist das nicht nachvollziehbar: „Michael G. braucht die Prothese für seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen. Immer wird gefordert, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn es darauf ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg.“

Michael G. beantragte vor einem Jahr eine myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion bei der Pensionsversicherungsanstalt. Im Sommer absolvierte er eine zweiwöchige Prothesen-Austestung im Rehabilitationszentrum Bad Häring, die erfolgreich verlief.

Dennoch wurde der Antrag im Dezember überraschend abgelehnt. G. ist bei einer Handelsfirma tätig und benötigt die Prothese auch zur Ausübung seines Berufs, etwa zur Bedienung von Computertasten, beim Umblättern von Prospekten oder bei Produktpräsentationen.

Problem wird innerhalb der Sozialversicherung hin- und hergeschoben

Achitz kritisiert die Ablehnung nicht nur inhaltlich, auch der Ablauf ist ein „Paradebeispiel für schlechte Verwaltung“. G. hatte zuerst einen Antrag an die ÖGK gestellt, dort ist er sehr lang liegengeblieben, bis er schließlich an die PVA weitergeleitet wurde, und auch die hat sich viel Zeit für die Bearbeitung gelassen.

„Man schiebt das Problem innerhalb der Verwaltung hin und her“, so Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 17. Mai: „Die Sozialversicherungsträger sollen sich untereinander oder in ihrem Dachverband ausmachen, wer zuständig ist, ohne dass der Betroffene etwas davon merkt. Aber klar ist, die Sozialversicherung hat die Prothese zu finanzieren.“

UN-Behindertenrechtskonvention: Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Im Fall von Michael G. muss die Sozialversicherung die Prothese finanzieren, weil er sie braucht, um länger im Beruf zu bleiben und eine höherwertige Tätigkeit auszuüben. Aus Sicht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wäre aber ohnehin egal, ob er die Prothese beruflich oder privat braucht.

Die UN-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am Alltag und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Michael G. hat die Ablehnung jedenfalls auch psychisch hart getroffen, nachdem man ihm in der zweiwöchigen Testphase sozusagen die Karotte vor die Nase gehalten hatte. Er will auf die Prothese nicht mehr verzichten, denn „da wird man wieder zum vollwertigen Menschen.“

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