Rasterfahndung nach behindertem Leben

Bei dieser Diagnose enden 95% der Schwangerschaften

Ultraschall
MedicalPrudens

Wie bei einer Pressekonferenz der ÖGUM (Österr. Gesellschaft für Ultraschallmedizin) bekannt wurde, strebt die ÖGUM das Ziel an, die Messung der Nackentransparenz mittels Ultraschall (in der 11. – 14. Schwangerschaftswoche) in den Mutter Kind-Paß aufzunehmen.

Die Nackentransparenzmessung hat das einzige Ziel, Föten mit dem Merkmal Down-Syndrom zu erkennen – und wie auch aus der Erfahrung vieler Gynäkologen und Kliniken bekannt ist, endet diese Diagnose bei 95% der Schwangerschaften im Schwangerschaftsabbruch.

Die Lebenshilfe Wien verfolgt mit Entsetzen, daß hier der Staat immer mehr von menschenrechtlichen Grundsätzen abgeht. Sie sieht in der Aufnahme dieser Screening-Methode in den Mutter-Kind-Paß eine staatlich gelenkte Selektion behinderten Lebens und lehnt diese daher strikt ab!

Zur Erinnerung: In Österreich dürfen behinderte Föten bis zur Geburt abgetrieben werden (nichtbehinderte Föten nicht). Ebenso noch gültig ist eine Verordnung des Gesundheitsministeriums, die die Pränatale Diagnostik als „vordringliche Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit“ bezeichnet.

Wenn Österreich nun auch beschließen sollte, daß die Nackentransparenzmessung als vorgeburtliche Untersuchung in den Mutter-Kind-Paß aufgenommen wird, so bekennt er sich eindeutig zur Selektion von Menschen mit Down-Syndrom.

Die ÖAR fragt daher, ob dies der Anfang einer „neuen staatlich gelenkte Behinderten-Feindlichkeit?“ sei. Wie schon so oft wird hier Behinderung mit Krankheit gleichgesetzt und so getan, als würde es sich bei pränataler Diagnostik um eine festzustellende Schädigung des Embryos handeln, die, einmal diagnostiziert, auch „heilbar“ ist.

Die ÖAR „fordert in jedem Fall den Sozialminister und den Bundeskanzler auf, den gewollten staatlich sanktionierten Methoden nach einer Rasterfahnung behinderten Lebens eine entschiedene Absage zu erteilen!“

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