Rauch-Kallat: Antidiskriminierung

Antidiskriminierung in die Herzen und Köpfe der Menschen hineinbringen

Maria Rauch-Kallat
ÖVP

Mit den heutigen Anträgen zur Beseitigung von Diskriminierungen bei Behinderten wurde ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung gesetzt. „Wir sind aber noch lange nicht – am Ziele und müssen diese Schritte weiter gehen.

Aber nicht nur Gesetze werden Änderungen bringen, sondern wir müssen tagtäglich die Bewußtseinsbildung verändern. Wir müssen die Anti-Diskriminierung in die Köpfe und Herzen hineinbringen.“ Das sagte heute, Dienstag, ÖVP-Generalsekretärin Abg. Maria Rauch-Kallat im Plenum des Nationalrates.

Rauch-Kallat lobte daher jede Initiative, die das Leben von behinderten Menschen sichtbar macht. „Ganz besonders ist hier Bürgermeister ÖVP-Abg. Kröll zu danken, der die ‚Special-Olympics‘ nach Österreich gebracht hat.

Und ein Dank an die österreichische Mannschaft, die von den Special Olympics Ende Juni in den USA insgesamt 41 Medaillen nach Hause gebracht haben.“ Aber auch die Berichterstattung in den Medien werde zeigen, wozu behinderte Menschen fähig sind.

Die heutigen Anträge sehen unmittelbare Verbesserungen in der Verfahrensordnung und Verwaltung vor, damit blinde und gehörlose Menschen Erleichterungen bei Verfahren erhalten. Dieser Antrag sieht auch vor, daß Begriffsbestimmungen, die als diskriminierend empfunden werden, geändert werden.

Ein von Rauch-Kallat eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Information für blinde Menschen sieht vor, daß Schriftstücke über amtliche Benachrichtigungen klar ertastbare Zeichen enthalten.

So sei es für Blinde schwer erkennbar, ob etwa ein gelber Benachrichtigungszettel der Post über einen RSA- oder RSB-Brief im Postkasten ist oder ein billiger Werbezettel. „Hier haben in der Vergangenheit sicher einige Menschen wichtige Nachrichten nicht oder viel zu spät erreicht“, betonte Rauch-Kallat.

Außerdem konnte endlich ausgeräumt werden, daß blinde Menschen nicht als Trauzeugen fungieren durften. „Das war für mich immer schon schwer verständlich, zumal derjenige, der den Trauungsakt bezeugen soll, nur der Sprache und seiner Sinne mächtig sein muß. Der Antrag enthält nun eine Aufforderung an den Innenminister, daß mindestens einer der zwei möglichen Trauzeugen ein Blinder sein kann“, berichtete Rauch-Kallat.

„Wir haben aber auch Verbesserungen für Gehörlose geschaffen, damit gerade im Fernsehbereich die Unterstützung durch Bildtexte und Gehörlosendolmetscher verstärkt zum Einsatz kommt. Natürlich wünschen wir uns nun diese Übersetzungen auch bei Nachrichtensendungen und bei diversen Magazinen“, betonte Rauch-Kallat.

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