Rauch-Kallat: Eltern behinderter Kinder unterstützen

Es gelte nach wie vor, behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

Maria Rauch-Kallat
ÖVP

„Wir wenden uns gegen den Mythos vom genetisch einwandfreien und daher angeblich ’normalen‘ Menschen und setzen dem ein unmißverständliches Bekenntnis zur Vielfalt menschlichen Daseins entgegen“, erklärte aus Anlaß des heutigen Internationalen Tages der behinderten Menschen die ÖVP-Behindertensprecherin Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat.

Es gelte nach wie vor, behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu ermöglichen. In den vergangen Jahren sei zwar viel erreicht worden, doch dürften nach wie vor dringende Probleme für behinderte Menschen und ihre Familien nicht beiseite übersehen werden. Rauch-Kallat bekräftigte in diesem Zusammenhang zentrale behindertenpolitische Forderungen der Österreichischen Volkspartei:

Einheitliche Rehabilitationsleistungen auch für behindert geborene Kinder
Nach geltendem Recht können Zuschüsse für die Anschaffung von Hilfsmitteln sowie deren Instandsetzung nur insoweit gewährt werden, als dies die Satzung der Krankenversicherungsträger vorsieht. Überdies können solche Leistungen nur dann gewährt werden, wenn nicht an-dere Einrichtungen dafür zuständig sind.

Die derzeit in der Krankenversicherung vorgesehenen Rehabilitationsleistungen für behindert geborene Kinder sollten in zweifacher Hinsicht verbessert werden: Einmal sollte die Gewährung von Zuschüssen für die Anschaffung der notwendigen Hilfsmittel sowie für deren Instandsetzung von einer satzungsmäßigen Mehrleistung in eine gesetzliche Pflichtleistung umgewandelt werden, um in ganz Österreich ein einheitliches Leistungsniveau sicherzustellen.

Überdies sollten die Krankenversicherungsträger diese Leistung erbringen und Antragsteller nicht an andere Einrichtungen verweisen können. Die Abrechnung mit den primär leistungszuständigen Einrichtungen sollte intern geschehen.

Ausbau der Elternbildungsprogramme für Eltern behinderter Kinder
Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass der unterstützte Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern behinderter Kinder eine enorm bedeutende Rolle spielt. Das Familienministerium unterstützt daher das Programm ‚Eltern beraten Eltern‘, das auch von der EU als Pilotprojekt gefördert wird. Auf Grund des bisher sehr erfolgreich durchgeführten Programms ist die Weiterführung finanziell abzusichern.

Ausbau der Beratungsmöglichkeiten für Eltern behinderter Kinder
Rechtliche Angelegenheiten behinderter Menschen sind eine sogenannte Querschnittmaterie. Es gibt Zuständigkeiten von Bundesbehörden, Behörden der Länder und den Anstalten der Sozialversicherungsträger. Für Eltern behinderter Kinder, die ohnehin in hohem Maße gefordert sind, ergibt sich hier oftmals ein kaum zu durchschauender Kompetenzdschungel.

Eine gebündelte Beratung über die Möglichkeiten der Förderung und die verschiedenen Finanzierungen wird derzeit auf der Basis des Familienberatungsförderungsgesetzes durchgeführt. Die finanziellen Mittel hierfür sind sicherzustellen.

Kindergärten flächendeckend für behinderte Kinder öffnen
Alle Studien beweisen, dass dem Kindergarten eine sehr wesentliche sozialpädagogische Funktion zukommt und von Eltern auch deshalb beansprucht wird. Während in der Volksschule die Integration von behinderten Kindern schon Bestandteil des Regelschulwesens ist, hinken die Kindergärten noch nach.

Wir wollen allen Kindern eine Chance geben, den Umgang mit der eigenen und der Behinderung eines anderen Kindes auf natürlichem Weg zu erfahren und zu erlernen. Zudem haben auch die Eltern behinderter Kinder einen Anspruch auf Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

Übergänge für pflegende Eltern
Es trifft vor allem Mütter, die nach jahrelanger Pflege ihres behinderten Kindes quasi in ein finanzielles und sozialversicherungsrechtliches Loch fallen, wenn ihre erwachsen gewordenen Kinder ausziehen. Konnten sie vielfach mit dem Pflegegeld ihre Pflege finanzieren, entfallen nunmehr alle diesbezüglichen Leistungen und die damit verbundenen sozialen Absicherungen, wie insbesondere auch die Pensionsversicherung.

Damit einerseits die erwachsen gewordenen Kinder ihre eigenen Wege gehen können, und andererseits die Eltern eine Chance auf einen beruflichen Wiedereinstieg haben, braucht es spezielle und gezielte Unterstützungsprogramme und Übergangsregelungen.

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