Keine Ungleichbehandlung von behindertem und nicht behindertem Leben
![Maria Rauch-Kallat](https://www.bizeps.or.at/wp-content/uploads/2016/02/rauch.jpg)
„Die ÖVP strebt keine Änderung der Fristenlösung an“, stellte heute, Sonntag, ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat zu einer diesbezüglichen Vorausmeldung des Nachrichtenmagazins „FORMAT“ klar. „Die gesetzliche Fristenlösung wird von uns respektiert und wir lehnen die strafrechtliche Verfolgung von Frauen ab“, sagte Rauch-Kallat.
Zu diskutieren sei allerdings die derzeit geltende eugenische Indikation, das heißt die uneingeschränkte Möglichkeit der Abtreibung von behinderten Kindern bis zur Geburt. „Die nach § 97 Abs. 1 Z 2 StGB ohne einschränkende Frist, das heißt praktisch bis zur Geburt mögliche Abtreibung eines behinderten Kindes ist menschenverachtend und wird von der ÖVP abgelehnt“, sagte Rauch-Kallat:
„Das erinnert an dunkle Zeiten unserer Geschichte, in denen behindertes Leben als lebensunwert eingestuft wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPÖ eine derartige Regelung, die auch von allen Behindertenverbänden abgelehnt wird, gut heißt. Es ist inaktzeptabel, dass behindertes und nicht behindertes Leben ungleich behandelt wird. Das widerspricht den Menschenrechten.“
Grundsätzlich hielt die ÖVP-Generalsekretärin fest, dass es das familienpolitische Ziel der Volkspartei sei, Abtreibungen zu vermeiden. „Wir haben uneingeschränkte Achtung vor dem ungeborenen Leben. Die umfassende Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen ist für uns die Grundlage einer glaubwürdigen Politik zum Schutz des Lebens“, betonte Rauch-Kallat. Die Volkspartei wolle Österreich zum kinder- und familienfreundlichsten Land in Europa machen.
„Wir wollen, dass es Frauen in sozialen Problemsituationen auch finanziell möglich ist, ja zu ihrem Kind zu sagen. Eine strafrechtliche Verfolgung von Frauen in Problemsituation ist aber ganz sicher der falsche Weg“, schloss Rauch-Kallat.