Rauch-Kallat: Warum dürfen Blinde nicht als Trauzeugen fungieren?

"Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligenden Bestimmungen"

Maria Rauch-Kallat
ÖVP

Anläßlich der Abschlußsitzung der Arbeitsgruppe zur „Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligenden Bestimmungen“ und der Erstellung des Gesamtberichtes erklärte heute, Mittwoch, ÖVP-Behindertensprecherin Generalsekretärin Abg.z.NR Maria Rauch-Kallat, daß nunmehr rasch daraus resultierende Konsequenzen gezogen werden müßten.

Erstens ist sicherzustellen, daß neue Gesetz keine Diskriminierungen für behinderte Menschen enthalten dürfen. Zweitens sind jene Benachteiligungen, die im Gesamtbericht aufgelistet sind, gesetzlichen Änderungen zuzuführen. Ein entsprechender Aktions- und Zeitplan sollte erstellt werden.

Als weiteren Schritt zur Eliminierung von Benachteiligungen kündigte Rauch-Kallat drei parlamentarische Anträge an:

  • Blinde Menschen sollen in Zukunft bei Eheschließungen auch als Trauzeugen fungieren dürfen (was derzeit nicht der Fall ist).
  • Amtliche Schriftstücke sollen durch ein tastbares Symbol auch für blinde Menschen als solche erkennbar gemacht werden.
  • Und bei amtlichen Verhandlungen (Lokalaugenschein, etc.) ist auf allfällige Behinderungen beteiligter Menschen Rücksicht zu nehmen.

Diese Anträge könnten nach der vor kurzem erfolgten Änderung der Wahlordnung bzw. der Straf- und Zivilprozeßordnung den „Amtsverkehr“ behinderter Menschen in der Zukunft erleichtern, schloß Rauch-Kallat.

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