Maria Rauch-Kallat

Rauch-Kallat’s Vorgehensweise völlig unverständlich

Das Gesundheitsministerium sorgt seit Tagen für Kopfschütteln - nicht nur in der Behindertenbewegung.

Eine vor kurzer Zeit vom Gesundheitsministerium zur Begutachtung verschickte Novelle zum Gentechnik-Gesetz, die die Prä-Implantations-Diagnostik (PID) in Österreich unter gewissen Umständen zulassen würde, sorgt seit Tagen für Aufregung.

Die Vorgehensweise der Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) rief erwartungsgemäß massive Kritik seitens der Aktion Leben, der Lebenshilfe Österreich sowie der Ethikkommission FÜR die Bundesregierung hervor.

Besonders die Tatsache, dass Behindertenorganisationen nicht einbezogen wurden und die Begutachtung in der Sommerzeit ohne Diskussion erfolgen sollte, wurde massiv kritisiert.

Doch die Behindertenorganisationen blieben mit ihrer Kritik nicht allein. Auch Justizministerin Mag. Karin Gastinger (BZÖ) kritisierte Rauch-Kallat und bezeichnete deren Vorgehensweise als „nicht akzeptabel“.

Rauch-Kallat rechtfertigt sich

Rauch-Kallat verteidigte im Gespräch mit der Zeitung „Der Sonntag“ die umstrittene Gesetzesnovelle. Die Zulässigkeit der PID sei darin „nur im Einzelfall“ vorgesehen. Ein „Screening“ sei nicht erlaubt, und die PID dürfe nur „in einer eigens dafür zugelassenen Einrichtung erfolgen“, versuchte sie sich in der Wiener diözesanen Wochenzeitung „Der Sonntag“ zu rechtfertigen.

Die überfallsartige Vorgangsweise des Gesundheitsministeriums dürfte nicht Erfolg haben, da neben dem Gesundheitsministerium auch das Justizministerium zustimmen muss, was derzeit „nicht gegeben ist“, so der Pressesprecher von Gastinger.

Wenn die beiden Ministerien im Vorfeld nicht mit einander kooperiert hätten, so sei das zwar eine Panne, meinte ein Mitarbeiter Rauch-Kallats gegenüber der APA, aber die Diskussion habe mit Beginn der Begutachtung erst begonnen. Es sei ja noch nichts passiert und die Aufregung daher unnötig, meint man seitens des Gesundheitsministeriums. Sinn der Begutachtung sei, dass man miteinander rede, wird gegenüber der APA ausgeführt.

Das Thema sei außerdem nicht neu, vor etwa einem Jahr habe die Bioethikkommission der Bundesregierung eine ähnliche Empfehlung abgegeben, wie sie nun in der Novelle formuliert sei, hieß es dazu aus dem Büro von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, berichtet die APA. (Der Bericht war allerdings innerhalb der Bioethikkommission höchst umstritten.)

Quasi Nichtbeantwortung einer einfachen Frage von Rauch-Kallat ist vielsagend

BIZEPS-INFO versuchte am 9. August 2005 mit der einfachen Frage an Bundesministerin Rauch-Kallat „Warum wurde jetzt und ohne Einbindung der Behindertenorganisationen die PID in Begutachtung geschickt?“, Licht in die Vorgänge zu bringen.

Knapp 24 Stunden – und ein dutzend Telefonate – später bekam BIZEPS-INFO nur folgenden autorisierten Satz der Ministerin Rauch-Kallat telefonisch als Antwort übermittelt: „Es ist das Wesen eines Begutachtungsverfahrens Vorschläge öffentlich zur Diskussion zu stellen.“

Diese quasi Nichtbeantwortung der konkreten Frage ist vielsagend.

Gegenüber BIZEPS-INFO hielt Dr. Gerhard Aigner, Leiter der Stabstelle Rechtsangelegenheiten und direkt der Frau Bundesministerin unterstellt, ergänzend fest, dass man sich auf die PID-Einführung im Umfang der Empfehlung der Kanzler-Kommission beschränkt habe und dass nun eine gute Gelegenheit sei, die PID im Gesetz festzuschreiben.

Der ÖVP-Behindertensprecher, Dr. Franz-Joseph Huainigg sieht bei der PID „gewaltige“ Missbrauchsmöglichkeiten und fordert – im Gegensatz zu seiner Parteikollegin Rauch-Kallat – eine Beibehaltung des PID-Verbots. Die Zulassung würde der vorgeburtlichen Selektion von behinderten Menschen Tür und Tor öffnen, warnte er in der Wochenzeitung „Der Sonntag“.

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