Kompetenzen der professionellen Pflege nutzen - Kürzere Wartezeiten entlasten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Unterstützung, damit sich Pflegebedürftige und deren Angehörige eine adäquate Versorgung leisten können. Die Erstbegutachtung zur Pflegegeldeinstufung durfte bis dato nur eine Ärztin oder ein Arzt durchführen.
Im Zuge der Umsetzung des zweiten Teils der Pflegereform werden die Kompetenzen von Pflegekräften laufend erweitert. Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal darf nun Erstbegutachtungen zur Pflegegeldeinstufung übernehmen.
“Um die bestmögliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, müssen wir die Kompetenzen der professionellen Pflege ausschöpfen”, sind sich Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger einig. “Damit kommen wir auch einer langjährigen Forderung der Berufsgruppe nach.”
Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Pflegegeld soll dazu beitragen, dass ein pflegebedürftiger Mensch ein selbstbestimmtes und an seinen persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben führen kann. Das Pflegegeld ist damit seit dreißig Jahren eine der wichtigsten Säulen des österreichischen Pflegesystems.
Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt. In Österreich beziehen aktuell 470.000 Personen Pflegegeld. Sie erhalten – je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit – zwischen 175 und 1879,50 Euro pro Monat. Der Bund wendet dafür jährlich 2,8 Milliarden Euro auf.
Der Antrag auf Pflegegeld kann beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden. Der Einsatz von Pflegekräften bei der Pflegegeldbegutachtung im Rahmen von Erhöhungsanträgen hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Mit der gestern in Kraft getretenen Novelle der Einstufungsverordnung können nun auch Erstbegutachtungen von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal als Grundlage der Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld herangezogen werden. Dadurch wird den Kompetenzen der Pflegekräfte Rechnung getragen und die Zeitintervalle zwischen Antragstellung und Begutachtung verkürzt.
ÖVP-Klubobmann August Wöginger: „Die Pflegekräfte in unserem Land leisten täglich Außergewöhnliches, dafür möchte ich Ihnen danken. Mit dem Schritt, dass Pflegepersonal nun eine Erstbegutachtung bei der Pflegegeldeinstufung vornehmen kann, wird die Pflege effizienter und für die Pflegebedürftigen bringt dies wesentliche Erleichterungen.“
“Das Wohl der pflegebedürftigen Person muss immer an oberster Stelle stehen. Im Sinne einer verbesserten und praxisrelevanten Patient:innenversorgung ist uns mit der Erstbegutachtung zur Pflegegeldeinstufung durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ein Meilenstein gelungen”, so Sozialminister Johannes Rauch abschließend.