Reaktion zu: „Behinderte am Arbeitsmarkt“ in Kontraste 1/95

Wenn er/sie will, sollte er/sie wollen können. Das kann er/sie bis heute kaum.

Wir plädieren für eine phantasievollere und differenziertere Debatte zu diesem Thema, für das öffnen Geschützter Werkstätten, für solcherart veränderte Arbeitsbedingungen am Ersten Arbeitsmarkt, auf daß die Grundoption aus dem österreichischen Behindertenkonzept beginnt KONKRET zu werden.

Die Bezugnahme des Autorenduos Blumberger/Jungwirth auf das Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung aus dem Jahr 1992 ohne genauer darauf einzugehen und es gleichzeitig in seinen Forderungen schon wieder zu reduzieren, empfinden wir frivol und unseriös.

Das Behindertenkonzept ist in sich schon kompromißorientiert und wenig mutig, was es aber trotzdem auszeichnet: Es ist bis heute die einzige Artikulation offizieller Politik zum gesamten Bereich der Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen. Es formuliert Richtwerte für die Zukunft, die ihrer Tendenz nach klar den Abbau von Sonderbehandlung und Ausgrenzung anpeilen.

Es gehört zum Erfahrungs“schatz“ der Integrationsbewegung, daß immer wieder die besonders besorgten Integrationsgegner sich auf die Seite der Kinder mit Behinderung schlagen, sie besonders vor der Realität, der Schule schützen wollen, um ihnen eine besonders gute Förderung zukommen zu lassen. Wieso soll dies bei der Forderung nach Integration in die Arbeits- und Berufswelt anders sein? Prompt finden wir diese Position auch in diesem Artikel. (Integration begünstigter Behinderter um jeden Preis?)

In dieser sorgenvollen Schutzhaltung wird übersehen, daß Integration als Grundforderung unteilbar ist. In der Differenzierung des offenen/freien Arbeitsmarktes wird von den Autoren unterstellt, daß jene, die die Integration von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt fordern, naive Träumer sind und nicht wissen, wie es in der harten Welt der Unternehmen zugeht. Wir sind Menschen, die die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt fordern.

Wir tun dies im gleichzeitigen Wissen, daß in einer nach kapitalistischen Prinzipien funktionierenden Wirtschaft kein Arbeitnehmer weder offen noch frei wählen kann. Es geht um die gleichberechtigte Teilhabemöglichkeit an einem wesentlichen sozialen Lebensbereich, daß Arbeiten ein solcher ist, steht wohl außer Streit.

Wenn er/sie will, sollte er/sie wollen können. Das kann er/sie bis heute kaum. Wir plädieren für eine phantasievollere und differenziertere Debatte zu diesem Thema, für das Öffnen Geschützter Werkstätten, für solcherart veränderte Arbeitsbedingungen am Ersten Arbeitsmarkt, auf daß die Grundoption aus dem österreichischen Behindertenkonzept beginnt KONKRET zu werden.

Erst wenn es lebbare Alternativen gibt, kann ein Mensch mit Behinderung von so etwas wie Wahlmöglichkeiten ausgehen und sich entscheiden, welchen Weg er gehen will. Änderungen in der Behindertenpolitik stehen dringend an, doch in eine völlig andere Richtung, wie sie die beiden Autoren fordern.

Wir fordern ein Aufdecken der Grundhaltung, die hinter einer reinen Kosten-Nutzen Rechnung steht, was hinter der Forderung steht, Menschen mit Behinderung, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, in eine Geschützte Werkstätte „integrieren“ zu wollen. Der Geruch, der uns aus diesen Forderungen entgegenweht, erinnert uns an eine ganz bestimmte Zeit, jene in der mit scheinbar rationalen Begründungen die Aussonderung um jeden Preis zum Programm gemacht wurde.

Artikel von Elisabeth Löffler und Mag. Marietta Schneider

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