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Reaktionen zum Gesetzesbeschluss

Zwischen 6.000 und 9.000 Seiten wurden bei BIZEPS-INFO in der Phase der Beschlussfassung des Behindertengleichstellungsgesetzes täglich abgerufen und eine Vielzahl von Forumseinträgen verfasst.

Wir möchten hier nur einen kleinen Ausschnitt davon wiedergeben und auch aus Presseaussendungen zitieren.

Bernadette Feuerstein: „Jetzt haben wir also ein Gleich­stel­lungsgesetz das seinen Namen nicht verdient. Die nächsten Monate und Jahre werden zeigen wie schlecht/gut das Gesetz wirklich ist. Die Hoffnung, dass es noch nachträglich zu großen Verbesserungen kommt hat wohl niemand.“

Manuela Blum von der Arbeiterkammer bringt folgenden Vergleich zum Gesetz: „Ziel ist der Besuch eines 4 Hauben Lokals. Es gibt aber nur die kleine Karte und da ist nicht sicher, ob alles da ist.“

Charlotte Lichtenauer: „Es müsste noch wesentlich mehr gemacht werden, um die Bekämpfung von Diskriminierungen voranzutreiben.“

Sigfried Klemmer: „Insbesondere die Tatsache, dass ein so wesentliches Rechtsmittel wie die Verbandsklage nur unter Einbeziehung des Bundesbehin­dertenbeirates möglich sein soll, bleibt mir unverständlich und stellt eine weitere Diskriminierung dar. Manche bemängeln zu Recht, dass in Österreich sogar die Tierschutz-Anwaltschaft mehr Rechte hat.“

„Nach dem 1993 geschaffenen Pflegegeld, dem 1997 verankerten Diskrimi­nierungsverbot in der Bundesverfassung ist diese Beschlussfassung ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Zielerreichung“, zeigt sich Michael Svoboda zuversichtlich.

G. Erlacher: „Übergangsfristen für barrierefreies Bauen von 10 Jahren ist sicherlich kein Meilenstein um Verbesserungen für behinderte Mitbürger gesetzlich zu bewirken.“

„Ein historischer Tag für Österreichs Ge­hörlose! Endlich ist die Anerkennung der ÖGS gelegt und nun können wir vorangehen“, meint „Maximilian“. „Astrid“ ergänzt: „Na endlich! Diese lang ersehnte Anerkennung ist da!“

Wolfgang Glaser: „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass die Selbstbestimmt Leben Bewegung in Österreich wirklich im Stande ist, etwas zu bewegen und sich aktiv für die Rechte von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Der jetzigen Bundesregierung kann ich zu dem nun verabschiedeten Pseudo-Gleich­stellungsgesetz allerdings nicht gratulieren.“

Josef Fraunbaum: „Dass die Wirtschaft mit dem Gesetz zufrieden ist überrascht wenig, aber, dass der ÖVP Behindertensprecher mehr ÖVP als Behindertensprecher ist betrübt.“

Wolfgang Mizelli: „Jubel und Freude! Ab 1. Jänner 2006 sind wir gleichgestellt! Ein wunderbares Gesetz, bei dem alles berücksichtigt wurde, nur nicht die Interessen behinderter Frauen und Männer und deren Angehörigen.“

Klaus Voget: „Der Kleinmut hat bei der Umsetzung dieses Gesetzes Regie geführt, der ursprüngliche Entwurf, den man im Sozialministerium erarbeitet hat, ist doch um einiges weiter gegangen, als das, was jetzt im vorliegenden Entwurf, der zur Beschlussfassung anstand, drinnensteht.“

Klaudia Karoliny: „Ich bin vom Ausgang sehr enttäuscht, hauptsache es wurden der Wirtschaft die Füße geleckt, Menschenrechte sind in unserem Land wohl nicht so wichtig. Ohne die Verankerung von tatsächlichen Rechten bleibt das Ganze nur Schönrederei.“

Sebastian Ruppe: „Lieber Franz Joseph Huainigg, mit aller Achtung, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass dich die Parteizugehörigkeit/-verbundenheit zur/mit ÖVP auch schon von den ursprünglich klaren Zielen abbringt. Ich höre da nur faserschmeichelweiche Worte heraus, wo Kritik durchaus angebracht wäre.“

Aus der Politik

„Die Beschlussfassung des Behinder­tengleichstellungsgesetzes am 6. Juli 2005 ist ein historischer Moment und ein wichtiger Schritt in Richtung einer ‚inklusiven Gesellschaft'“, so ÖVP-Behindertensprecher Franz-Josef Huainigg. Die Beschlussfassung des Gesetzes sei als Paradigmenwechsel zu sehen, es handle sich nicht um einen Schlusspunkt, sondern um einen Beginn. Der Abgeordnete wandte sich auch mit einem Offenen Brief direkt an die Betroffenen.

„Behinderte Menschen in unserer Gesellschaft erleben Barrieren, werden ausgeschlossen, erreichen Einrichtungen, Gebäude und verschiedene Darstellungen im Internet nicht. Besonders enttäuschend ist die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung nicht auf Unterlassung bzw. Beseitigung des diskriminierenden Tatbestandes klagen können. Was nützen die Schadenersatzansprüche, wenn die Diskriminierung fortgesetzt werden kann?“, hinterfragt Christine Lapp, Behindertensprecherin der SPÖ.

„Ich befürchte, dass sich mit diesem Gesetz für behinderte Menschen in den nächsten Jahren nicht wirklich viel zum Positiven ändern wird,“ so die Behindertensprecherin der GRÜNEN, Theresia Haidlmayr, die gehofft hatte, dass die Regierungsfraktionen zumindest einigen ihrer Abänderungsanträge zustimmen würde.

„Menschen mit Behinderungen bekommen durch das Behindertengleichstellungsgesetz endlich jene Anerkennung und Gleichstellung, die ihnen zusteht, um ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“, erläutern Sozialministerin Ursula Haubner und Staatssekretär Sigisbert Dolinschek (beide BZÖ).

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