Die Höhe der Regierungs-Werbeausgaben wird kritisiert. Der Rechnungshof legt eine Reihe von "grundsätzlichen Empfehlungen" vor. Bundeskanzleramt winkt ab.
„Ob Rechnungshofpräsident Josef Moser bei jener Passage des neuen Tätigkeitsberichtes, die sich mit den staatlichen Informations- und Werbemaßnahmen beschäftigt, an die orange Flyerflut zur Vorankündigung von Ministersprechtagen gedacht hat, will er zwar nicht bestätigen.“, schreibt die Tageszeitung Standard am 23. Dezember 2005.
Der Rechnungshof hat nach wiederholter Kritik an der Höhe der Regierungs-Werbeausgaben eine Reihe von „grundsätzlichen Empfehlungen“ für die Öffentlichkeitsarbeit der Ministerbüros vorgelegt. So sei parteipolitische Werbung bei Informations- und Werbemaßnahmen aus Haushaltsmitteln zu unterlassen und der „Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei“ vermieden werden.
Was gemeint sein könnte verdeutlicht die Presse: „Das Sozialministerium ‚informiert‘ in Inseraten, die in typischem BZÖ-Design gestaltet sind. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein veröffentlicht Werbeeinschaltungen, die vor allem eines zeigen: Ein Porträt von Martin Bartenstein.“
Präsident Moser mahnt die Ministerien zur Sachlichkeit: Parteiwerbung dürfe nicht Gegenstand der Broschüren von Ministerien sein. Zur Minderung des „Rechtfertigungsdrucks“ empfiehlt der Rechnungshof ÖVP und BZÖ, sie sollten „generelle Regelungen“ für Öffentlichkeitsarbeit, Informations- und Werbemaßnahmen erstellen.
Das Bundeskanzleramt antwortet umgehend: Die derzeitigen Prinzipien seien ausreichend.