Rechnungshof kritisiert Universitäten aufgrund mangelhafter Inklusionsmaßnahmen

Der Rechnungshof überprüfte die Arbeits- und Studienbedingungen von 2015 bis 2020 hinsichtlich der Barrierefreiheit an österreichischen Universitäten und stellte großen Handlungsbedarf fest.

Rechnungshof
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Der Rechnungshof veröffentlichte am 17. Juni 2022 einen Prüfungsbericht. Darin ist die Situation der Arbeits- und Studienbedingungen hinsichtlich der Barrierefreiheit an österreichischen Universitäten aufgearbeitet.

Untersucht wurde unter anderem der Zugang zu und das Vorhandensein von Informationen, Infrastruktur und Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen, aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die Erkenntnisse gewann der Rechnungshof, indem er zwei öffentliche Universitäten nach unterschiedlichen Kriterien überprüfte. Ausgewählt wurde die Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien und die Technische Universität (TU) Graz. Der Untersuchungszeitraum lag überwiegend zwischen den Jahren 2015 und 2020.

Der Rechnungshof sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Situation an Österreichs Hochschulen für behinderte Menschen zu verbessern. Er gibt in seinem Bericht auch konkrete Handlungsempfehlungen, sowohl an das Bildungsministerium als auch an die beiden überprüften Universitäten.

Einstellungsquote von begünstigten behinderten Personen weit verfehlt

Laut dem Behinderteneinstellungsgesetz ist je 25 Bedienstete eine begünstigte behinderte Person einzustellen. Die 22 öffentlichen Universitäten Österreichs erfüllten diese Quote im Dezember 2020 gemeinsam nur zu 44 Prozent. Sie mussten im Jahr 2020 demzufolge rund 5,33 Millionen Euro Ausgleichszahlungen leisten.

Der Rechnungshof weist in seinem Bericht darauf hin, dass die öffentlichen Universitäten eine gesellschaftliche Vorbildrolle einnehmen könnten, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben stärker berücksichtigen würden. Außerdem würden sie dadurch auch Kosten einsparen.

Aufholbedarf bei Informationsangebot für Studierende mit Behinderung

Die Situation des Angebots von Info-Materialien zum Thema Studieren mit Behinderung stellte sich an den beiden überprüften Universitäten sehr unterschiedlich dar.

An der BOKU standen einschlägige Broschüren zur Verfügung, die allerdings nicht barrierefrei waren. Informationen im Internet waren schwer auffindbar und ebenfalls nicht barrierefrei.

An der TU Graz gab es barrierefreie Broschüren zum Studium, diese enthielten allerdings kaum Informationen zum Thema Studieren mit Behinderung. Auf der Website der Universität waren allerdings Informationen zu Unterstützungsleistungen für behinderte Studierende sehr konkret und übersichtlich aufgearbeitet.

Zuschläge zur Studienbeihilfe seit 2004 nicht angehoben

Der Rechnungshof stellte außerdem fest, dass die Höhe der Zuschläge zur Studienbeihilfe, die behinderungsabhängig vergeben werden, seit der letzten Novelle der Studienbeihilfen-Verordnung im Jahr 2004 unverändert blieb.

Dies ist problematisch zu sehen, da Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung deutlich stärker von finanziellen Problemen betroffen sind als nicht-behinderte, wie die Studierenden-Sozialerhebung 2019 zeigt.

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2 Kommentare

  • Ich habe schon im Zuge der Autonomie der Universitäten darauf hingewiesen, dass es zu wenige behinderte MitarbeiterInnen an der Uni Wien gibt. Darauf wurde mir vorgeworfen, wenn ich das fordere, wurde ich verantwortlich sein, wenn das soziale Gefüge zusammenbreche.

  • Einfach nur beschämend!